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Nur noch klare Preise: EU fordert von Activision, Ubisoft und Co. die Umsetzung von Richtlinien

Mehrere große Spielehersteller verletzten aktuell die EU-Richtlinien: Sie sehen vor, dass Verbraucher nicht durch Verschleierungsmaßnahmen dazu genötigt werden, mehr Geld auszugeben, als sie eigentlich wollen. Damit sind vor allem Umrechnungen von Echtwährungen in digitale Währungen gemeint, welche in Free-to-Play-Spielen gerne genutzt werden.

Mit der Spielebranche entwickelte Prinzipien werden eingefordert

Die Europäische Kommission geht deshalb gegen neun Videospielunternehmen vor. Am 29. September 2026 begann die EU, die „Key Principles on in-game virtual currencies“ des Consumer Protection Cooperation Network (CPC Network) einzufordern.

Das sind im März 2025 veröffentlichte Leitlinien, die Transparenz und Fairness bei Ingame-Währungen und Transaktionen fördern sollen. Diese sind nach ausführlichen Gesprächen des CPC Network mit Spielestudios und Publishern entstanden.

Trotzdem möchten einige Spielehersteller diesen Richtlinien nicht folgen. Zu diesen Unternehmen gehören etwa Activision Blizzard UK, Mojang AB, Riot Games Limited, Supercell und Ubisoft EMEA SAS.

„Einige Videospiele fordern Kinder direkt zu Käufen auf, obwohl dies im EU-Verbraucherschutzrecht ausdrücklich verboten ist. Verbraucher in ganz Europa sollten Videospiele spielen und sich darin bewegen können, ohne dazu verleitet zu werden, mehr Geld oder Zeit in Videospiele zu investieren, als sie möchten“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des CPC Network.

Diese Kernprinzipien der Richtlinie würden aktuell noch verletzt: klare und transparente Preisgestaltung, keine Verschleierung von Kosten, kein Erzwingen unerwünschter Währungskäufe, klare Informationen vor dem Kauf, Achtung des Widerrufsrechts, faire und verständliche Bedingungen sowie der Schutz gefährdeter Verbraucher.

Nur noch der echte Preis statt In-Game-Premiumwährung

In Zukunft müsse so etwa der tatsächliche, reale Preis von Ingame-Items angezeigt werden. Umrechnungen oder die Verwendung mehrerer In-Game-Währungen, die den tatsächlichen Preis dieser Items unklar machen, sind nicht mehr erlaubt. Dazu sei es auch nötig, dass die Spiele nicht das Gefühl vermitteln, „eine übermäßige Menge virtueller Währungen kaufen zu müssen, um im Spiel voranzukommen oder es genießen zu können“.

Interessant auch: Die EU plant, dass auch digitale Verträge innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist widerrufen werden können – auch bei „nicht verbrauchten virtuellen Währungen“. Diese Richtlinie setzt bisher nur Steam um – und auch das nicht vollständig. Auch das würde größere Änderungen im Store- und Gamedesign mit sich ziehen.

Zwischen Reichweite und Verantwortung

Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, kommentiert den Vorgang folgendermaßen: „Etwa die Hälfte der Europäer spielt Videospiele. Gaming ist damit ein wichtiger Teil unserer digitalen Wirtschaft und unseres Alltags“.

Und weiter: „Mit dieser Reichweite kommt Verantwortung. Die Branche muss sicherstellen, dass Spiele ihre Spieler – insbesondere Kinder – nicht schädlichen oder unfairen Praktiken aussetzen. Das Spiel muss fair sein, und die Regeln müssen eingehalten werden. Die nationalen Behörden werden mit Unterstützung der Kommission sicherstellen, dass sie durchgesetzt werden.“

Dies alles war bereits mit den Unternehmen abgesprochen, wurde aber offenbar zu selten auch umgesetzt. Eine Folge davon ist, dass die Umsetzung jetzt forciert wird. Dazu kommt ein weiterer Vorstoß: der „EU Kids Act“. Dieser Gesetzentwurf würde eine Altersverifizierung für verschiedene Online-Dienste vorschreiben, darunter bestimmte Multiplayer-Spiele, die als „riskant für Minderjährige“ eingestuft werden.

Sollten diese Richtlinien und Gesetze in den nächsten Jahren umgesetzt werden, wäre ein Großteil der Videospiele betroffen – nicht nur Free-to-Play-Spiele, sondern auch die meisten Online-Spiele und auch Offline-Spiele, deren Gameplay dazu anregt, sich täglich einzuloggen für In-Game-Boni.

via IGN, Bildmaterial: Bild von Pete Linforth auf Pixabay unter freier Lizenz

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