Hand hoch: Wer war ebenfalls vom berüchtigten Joy-Con-Drift betroffen? Für viele BesitzerInnen der ersten Nintendo Switch gehörte das Problem zu den größten Ärgernissen der gesamten Konsolengeneration.
Über Jahre hinweg sorgten ungewollte Eingaben der Analogsticks für Frust, Beschwerden und zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Nun hat die Angelegenheit für Nintendo in Frankreich ein weiteres Nachspiel.
Wie bekannt wurde, muss Nintendo nach einer Untersuchung der französischen Verbraucherschutzbehörde DGCCRF eine Vergleichszahlung in Höhe von 35 Millionen Euro leisten.
Französische Behörde sieht VerbraucherInnen getäuscht
Ausgangspunkt war eine Beschwerde der Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir aus dem Jahr 2020. Die anschließende Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Nintendo of Europe zwischen 2018 und 2023 eine irreführende Geschäftspraxis angewendet habe.
Nach Ansicht der Behörde hätte Nintendo VerbraucherInnen deutlich früher darüber informieren müssen, dass bestimmte Joy-Con-Controller anfällig für Fehlfunktionen sein können. Stattdessen begann das Unternehmen erst im Jahr 2020 öffentlich über die Probleme zu sprechen – mehrere Jahre nach dem Marktstart der Nintendo Switch.
Die Untersuchung kritisierte außerdem, dass sich die Kommunikation vor allem auf technische Probleme konzentrierte, bei denen die Controller nicht mehr korrekt reagierten. Dadurch seien einige KundInnen möglicherweise davon abgehalten worden, den Kundendienst zu kontaktieren, und hätten stattdessen neue Controller gekauft.
Nintendo akzeptierte schließlich einen Vergleich in Höhe von 35 Millionen Euro und erklärte sich zudem bereit, eine entsprechende Mitteilung auf seiner französischen Webseite zu veröffentlichen.
Wer hatte ihn nicht?
Joy-Con-Drift bezeichnet ein Problem, bei dem Analogsticks Eingaben registrieren, obwohl sie nicht bewegt werden. Während der Switch-Ära führte dies weltweit zu zahlreichen Beschwerden und Klagen. Viele Verfahren verliefen allerdings im Sande oder endeten zugunsten von Nintendo. Nach anhaltender Kritik reparierte Nintendo betroffene Joy-Cons schließlich auch kostenlos außerhalb der Garantie. Die französische Entscheidung stellt daher einen der bislang größten „Rückschläge“ für das Unternehmen in dieser Angelegenheit dar.
Und wie sieht die Situation bei der Nintendo Switch 2 aus? Vereinzelte Berichte über ähnliche Probleme gibt es bereits, allerdings bislang längst nicht in dem Ausmaß wie bei der ersten Switch.
Für Diskussionen sorgt dabei, dass Nintendo auch bei den neuen Joy-Con-Controllern weiterhin auf klassische Analogstick-Technik setzt und nicht auf Hall-Effekt-Sticks, die als weniger anfällig für Verschleiß gelten. Ob sich das langfristig als Problem erweist oder die neuen Controller deutlich robuster ausfallen, wird sich wohl erst im Laufe der kommenden Jahre zeigen.
Nintendo hatte jedoch bereits im Vorfeld kommuniziert, dass der kostenlose Reparaturservice auch für die Joy-Cons der Nintendo Switch 2 gelten soll – und zwar auch über den Garantiezeitraum hinaus.
via Nintendo Everything, Bildmaterial: Nintendo

Normale Analog-Sticks messen die Bewegung meist mit kleinen Potentiometern (Widerständen). Wenn du den Stick bewegst, reiben dabei Bauteile aneinander. Mit der Zeit nutzen sie sich ab, was oft zu Stick-Drift führt (die Figur bewegt sich, obwohl du den Stick nicht berührst).
Hall-Effekt-Sticks messen die Bewegung mit Magneten und Sensoren. Dabei berühren sich die Messbauteile nicht direkt. Meist aber etwas teurer.
Stell es dir so vor:
Ein normaler Stick ist wie ein Lichtschalter, der ständig mechanisch betätigt wird und irgendwann abnutzt.
Ein Hall-Effekt-Stick ist eher wie ein Bewegungsmelder, der erkennt, wo etwas ist, ohne es direkt zu berühren.
ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären. 😅
Eine Vergleichszahlung ist "eigentlich" nicht wirklich eine Strafe, sondern eine außergerichtliche Einigung der Parteien.
Solche Einigungen setzen wohl allermeist voraus, dass entweder "Beide" jeweils beteiligte Parteien, nicht genügend mit dem Eigenen Erfolg vor Gericht rechnen...oder...dass sich "Eine Gegnerseite ins Fäustchen lachen kann" , da Diese nicht mit genügend Eigenem Erfolg vor Gericht rechnet, Dieselbe aber mit genügend Erfolg von "Deren Gegnerseite" vor Gericht rechnet, Jene "Gegnerseite" aber nicht Selbst mit genügend Eigenem Erfolg vor Gericht rechnet.
Es fehlt der Charakter einer Sanktion aufgrund von Fehlverhalten, genauso wie ein "öffentliches" Schuldeingeständnis.
Vergleichszahlungen können unter Umständen sogar auch noch steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Nachhaltige Verbesserungen bleiben sehr fraglich.
Welche "Partei" da wohl mehr vor Gericht zu verlieren hätte.?
Früher oder später wird jeder Controller der weiterhin auf Mechanische Potentiometer Setzt einen Stickdrift bekommen da dies eben Verschleißteile sind. Solange die Hersteller weiterhin diese 20 Cent in der Herstellung sparen wird das ein Kampf gegen Windmühlen bleiben.
Ich habe mittlerweile so viele Geräte mit TMR Modulen ausgetauscht das ich es eher erstaunlich fibde das Mechanische Potentiometer nicht mittlerweile verboten sind. Is unterm Strich fpr die Hersteller natürlich am schönsten wenn man sich einmal im Jahr nen neuen Controller kaufen muss da wir dort ja mittlerweile auch locker bei dem Preis eines Vollpreisspieles sind.
Verbraucher haben jetzt genau WAS davon?? 🤔
Solche (Verluste) werden an den Endkunden weitergegeben, der keine Ahnung davon hat. Die meisten großen Unternehmen sichern sich gegen solche Aufwendungen im Vorfeld durch Einnahmen ab, die sie in unterschiedliche Töpfe umverteilen.
Was sind schon 35 Mille, die hat Nintendo im Kleingeldfach vom Portmonaie gelagert^^