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Beast of Reincarnation: Modder bringen Pokémon ins neue Spiel von Game Freak

Beast of Reincarnation ist erst seit wenigen Tagen erhältlich. Auch wenn die Meinungen zum neuen Game-Freak-Abenteuer durchaus auseinandergehen – wie auch unser Test zeigt – und sich das Studio bereits der Kritik angenommen und Besserung versprochen hat, waren zumindest die Fans schon ausgesprochen fleißig. Denn natürlich dauerte es nicht lange, bis ausgerechnet Pokémon seinen Weg in das Spiel gefunden hat.

Akari und Zacian erobern Beast of Reincarnation

Modder ChitoseHaruhi hat eine erste Pokémon-Mod für die PC-Version veröffentlicht. Diese ersetzt Protagonistin Emma kurzerhand durch Akari (dt. Lumia) aus Pokémon-Legenden: Arceus. Noch passender fällt die Veränderung ihres tierischen Begleiters Koo aus: Aus dem weißen Hund wird das legendäre Pokémon Zacian aus Pokémon Schwert und Schild.

Ganz ohne Risiko ist die Mod allerdings nicht. Der Ersteller weist selbst darauf hin, dass sie bislang nicht direkt im Spiel getestet wurde und auf bisherigen Modding-Erfahrungen basiert. Abstürze oder andere Probleme können daher nicht ausgeschlossen werden. Ob Game Freak mit diesen Mods einverstanden ist, darf auch hinterfragt sein.

Erst der Anfang?

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung von Beast of Reincarnation ist das zumindest ein ziemlich schneller Start für die Modding-Community. Gleichzeitig bietet sich das Spiel mit seinem Duo aus Emma und Koo geradezu für weitere Pokémon-Modifikationen an.

Ob daraus irgendwann umfangreichere Umbauten entstehen, bleibt abzuwarten. Potenzial wäre jedenfalls reichlich vorhanden – und irgendwie war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis Fans Game Freaks neues Abenteuer wieder ein kleines Stück näher an Pokémon heranrücken.

Beast of Reincarnation erschien am 4. August für PlayStation 5, Xbox Series und PC. Das Spiel ist außerdem direkt zum Start im Game Pass verfügbar. Bei Amazon könnt ihr Beast of Reincarnation* in einer Deluxe und Standard Edition physisch kaufen.

via The Gamer, Bildmaterial: Beast of Reincarnation, Fictions, Game Freak

5 Kommentare

  1. Haha, Mods sind doch was Feines! 😄

    Dass gerade Pokémon früher oder später seinen Weg in Beast of Reincarnation finden würde, war bei dem Duo aus Emma und Koo eigentlich abzusehen. Und ich muss sagen: Die Auswahl gefällt mir. 😉 Akari als Emma und Zacian als Koo passt schon ziemlich gut zusammen.

  2. Bin mal gespannt, ob Nintendo - wie sonst üblich - dagegen vorgeht. Ich glaub so eine Situation gab es noch nicht, oder ?

  3. Nintendo hat mit dem Spiel nichts zu tun.

    Klaro, aber die Befürchtung ist halt vermutlich, dass sie es nicht gern sehen könnten, wenn die Pokémon in nem anderen Spiel zu sehen sind. Ich mein, Gamefreak hätte das recht auch, weil ihnen Pokémon auch mit gehört, aber na ja...

    Glaub aber selbst eh nicht, dass da was passiert, Nintendo geht soweit ich weiß eher selten gegen Mods vor... Fangames sind da wohl eher ein Problem.

  4. Ich nehm an, falls da eine zwei oder alle drei Partei(n) aus "The Pokémon Company Group" generell was dagegen hat / haben / hätte(n) und klagen oder so will / wollen / wöllte(n) , dann wird / würde das sicherlich, Unabhängig von solchen Umständen, eh passieren.

    Es kann übrigens nicht nur die Erstellung / Inverkehrbringung / Verbreitung von Mods "gefährlich" sein, sondern Auch die Nutzung...

    "Wären die Nutzungen von Mods für Videospiele, theoretisch, berechtigte Gründe zum Entzug von entsprechenden Nutzungslizenzen für jeweilige Spiele, durch Entwickler, Publisher, Plattform oder oder und anderen an jeweiligen Spielen beteiligten Parteien? "


    Gemini:

    "

    Ja, die Nutzung von Mods für Videospiele stellt in der Regel einen rechtlich berechtigten Grund für den Entzug von Nutzungslizenzen durch Entwickler, Publisher oder Plattformbetreiber dar.

    Juristische und vertragliche Grundlagen

    • Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA): Beim Kauf oder Start eines Videospiels akzeptieren Nutzer einen rechtsverbindlichen Vertrag (EULA) sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform (wie Steam, PlayStation Network, Xbox Live oder Epic Games Store).
    • Eingriff in den Quellcode: Die allermeisten EULAs enthalten strenge Klauseln, die das Modifizieren, Dekompilieren, Reverse Engineering oder Verändern der Software-Dateien explizit untersagen.
    • Lizenz statt Eigentum: Verbraucher erwerben beim Kauf eines digitalen Videospiels in der Regel kein vollständiges Eigentum an der Software, sondern lediglich ein zeitlich befristetes, widerrufbares Nutzungsrecht (eine Lizenz).

    Gründe für den Lizenzentzug bei Mods

    Publisher und Plattformen stützen sich bei Sanktionen (wie Banns oder Entzug der Lizenz) meist auf folgende Argumente:

    • Urheberrechtsschutz: Mods verändern urheberrechtlich geschütztes Material und stellen ohne ausdrückliche Erlaubnis (Lizenz) rechtlich gesehen eine unzulässige Bearbeitung dar.
    • Sicherheit und Cheating: Viele Multiplayer-Spiele nutzen Anti-Cheat-Software. Mods, die tief in das Spielgeschehen eingreifen, können als Bedrohung für die Integrität des Online-Multiplayers oder als potenzielle Einfallstore für Schadsoftware gewertet werden.
    • Wirtschaftliche Interessen und Monetarisierung: Publisher wollen oft ihre eigenen In-Game-Shops, DLCs und Monetarisierungsmodelle schützen. Unerlaubte Modifikationen, die diese umgehen oder verändern, verstoßen gegen kommerzielle Interessen.
    • Markenschutze: Inhalte in Mods (z. B. urheberrechtlich geschützte Figuren aus anderen Franchises oder anstößige Inhalte) können den Ruf der Marke schädigen.

    Ausnahmen und Grauzonen

    • Offizielle Unterstützung: Wenn Entwickler Modding-Tools (SDKs) offiziell bereitstellen oder Plattformen wie der Steam Workshop aktiv genutzt werden, liegt eine explizite Erlaubnis (Lizenzänderung oder Duldung) vor. In diesem Fall ist die Nutzung im Rahmen der Vorgaben legal und rechtfertigt keinen Lizenzentzug.
    • Singleplayer vs. Multiplayer: Während Singleplayer-Spiele oft toleriert werden, greifen Publisher bei Multiplayer-Spielen wegen Wettbewerbsverzerrung und Server-Sicherheit fast immer hart durch.

    "


    Anmerkung: Eine Zeitliche Befristung von Lizenzen hab ich noch nirgends bei den von mir gegen Entgeltlich Gekauften Lizenzen gesehen.

    "Lizenz statt Eigentum: Verbraucher erwerben beim Kauf eines digitalen Videospiels in der Regel kein vollständiges Eigentum an der Software" Das trifft übrigens auch auf Spiele auf physischen Original-Kopie-Datenträgern zu.

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