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Zu früh gefreut: Nintendos „Fangen“-Patent scheitert auch im US-Raum

Ihr erinnert Euch sicher: Im letzten Jahr führte der Rechtsstreit mit Palworld-Entwickler Pocketpair zur Anmeldung diverser „Anti-Palworld“-Patente seitens Nintendo. Seinerzeit kassierte das Unternehmen nur vermeintlich eine „verheerende Niederlage“.

Man erteilte Nintendo ein US-Patent, das die Beschwörung einer anderen Figur und deren Kampf im Namen des Spielers abdeckt. Die Details lest Ihr hier. In Japan hingegen wurde der Patentantrag seinerzeit abgelehnt. Und auch im US-Raum scheint man sich zu früh gefreut zu haben.

In einer von Games Fray eingesehenen Anordnung des US-Patent- und Markenamts (USPTO) wurden alle 26 Ansprüche unter der Patentnummer 12.403.397, die Nintendo im vergangenen September erhalten hatte, zurückgewiesen.

Dies folgt auf eine Entscheidung vom November 2025, in der der Direktor des USPTO eine erneute Prüfung von Nintendos Patent anordnete. Die Entscheidung weicht deutlich von der ursprünglichen Regelung ab, entspricht aber vermutlich eher den Erwartungen von Rechtsexperten.

Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, was bedeutet, dass Nintendo noch zwei Monate Zeit hat, Berufung einzulegen und den Fall vor das Bundesberufungsgericht zu bringen. Legt das Unternehmen keine Berufung ein, wird das Patent widerrufen.

Wichtiger noch: Die Entscheidung spiegelt auch die Skepsis des USPTO gegenüber Nintendos Argumentation wider, einen Mechanismus patentieren zu lassen, der möglicherweise nicht ausschließlich in Pokémon vorkommt. Wie Nintendo auf die jüngsten Entwicklungen reagiert, bleibt abzuwarten.

via GameRant, Bildmaterial: Pokémon Purpur, Pokémon Karmesin, Nintendo, The Pokémon Company, Game Freak

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