News

Nach satten Preiserhöhungen bei PlayStation Plus: Gericht weist Sony in die Schranken

In der Vergangenheit mussten AbonnentInnen von PlayStation Plus Preiserhöhungen hinnehmen – zuletzt folgte eine satte Erhöhung 2023. Und auch in den Nutzungsbedingungen des Abonnementdiensts räumte sich Sony bis dato das Recht zu weiteren Preiserhöhungen ein. Das könnte sich aber aufgrund eines aktuellen Urteils ändern.

Auf die Frage, ob Sony die Tarife für ihr Abo einseitig und ohne explizite Zustimmung von KundInnen erhöhen darf, wie es eben 2023 passierte, antwortet das Kammergericht Berlin mit einem „Nein“. Das Gericht gab in einem Urteil der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) Recht, die im Mai letzten Jahres gegen SIE Network Europe klagte – GamesWirtschaft berichtete.

Eldenring Rectangle

Bis dato behielt sich Sony das Recht auf Preiserhöhungen vor. KundInnen würden im Zeitraum von 60 Tagen vor Inkrafttreten einer entsprechenden Erhöhung darüber informiert und auf die Möglichkeit der Vertragskündigung hingewiesen.

Eine rechtswidrige Klausel, wie das Berliner Urteil nun feststellt – AbonnentInnen würden unangemessen benachteiligt. Wenn Sony die Preise für seine Abos bei laufenden Verträgen erhöhen will, brauche es dafür die ausdrückliche Zustimmung seiner AbonnentInnen. Eine passive Zustimmung durch Nicht-Kündigung reicht da also nicht aus.

Im Vergangenheit hatte der Verband bereits Urteile vergleichbarer Art gegen Spotify und Netflix erwirkt. Im selben Zuge kassierte Sony dann noch eine zweite Schlappe: Auch die Zahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele und Online-Funktionen sollen sich nicht jederzeit beliebig unangekündigt einschränken lassen dürfen.

Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig – Sony hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Reagiert hat der Konzern trotzdem bereits. In den aktualisierten Nutzungsbedingungen sind die Passagen, die Gegenstand des Urteils sind, nicht länger vorhanden.

via GamesWirtschaft, Bildmaterial: Sony PlayStation

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag gibt es noch keine Kommentare, besuche das Forum und sei der Erste der einen Kommentar hinterlässt!