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Nintendo nimmt Streamer ins Visier, der Zelda und Co. schon vor dem Launch streamte

Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und The Pokémon Company gegen Palworld-Entwickler Pocketpair ist in vollem Gange. Das hält Nintendos Anwälte aber nicht davon ab, auch anderen Verletzungen seiner Urheberrechte nachzugehen.

Nun hat Nintendo nämlich eine neue Klage gegen einen Streamer eingereicht, der zehn Raubkopien von Nintendo-Titeln vor ihrer Veröffentlichung gestreamt hat. Darunter The Legend of Zelda: Echoes of Wisdom und Mario & Luigi: Brothership.

In am Mittwoch eingereichten und von Polygon veröffentlichten Unterlagen hat Nintendo rechtliche Schritte gegen den Streamer Jesse Keighin – der als Every Game Guru streamt – eingeleitet. Der hat im letzten Jahrzehnt angeblich zehn unveröffentlichte Nintendo-Spiele öffentlich gestreamt.

Der Vorwurf seitens Nintendo reicht aber noch weiter. Keighin soll Dritte unterrichtet haben, wie sie über „Umgehungsgeräte“, die Nintendo als „Trafficking“ bezeichnet, an Raubkopien von Spielen gelangen können. Als Nintendo Keighins Streams über Copyright-Hinweise auf YouTube, Twitch und anderen Streaming-Plattformen unterbinden wollte, sagte er den Berichten zufolge, er „könnte das den ganzen Tag machen“ und habe „tausend Wegwerfkonten“.

Nintendos Klage im Detail

Nintendo sagt, Keighins Verhalten habe das Unternehmen „Millionen von Dollar“ an „entgangenen Videospielverkäufen“ gekostet. Das Unternehmen fordert 11.600 Pfund (etwa 14.000 Euro) für jeden angeblichen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, 1.900 Pfund (etwa 2300 Euro) für jeden Verstoß gegen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zur Verhinderung von Umgehung und illegalem Handel sowie weiteren „tatsächlichen Schadenersatz“ für die angeblich entgangenen Einnahmen, deren Höhe Nintendo nach eigenen Angaben „vor Gericht beweisen“ wird.

„Das Streamen durchgesickerter Spiele vor ihrer Veröffentlichung normalisiert und fördert Piraterie vor der Veröffentlichung – der Beklagte signalisiert den Zuschauern, dass auch sie sich eine Raubkopie besorgen und das Spiel jetzt spielen sollten, ohne auf die Veröffentlichung zu warten und ohne dafür zu bezahlen“, schrieben Nintendos Anwälte in der Klageschrift.

Und weiter: „Piraterie vor der Veröffentlichung schadet gesetzestreuen Nintendo-Kunden, die möglicherweise monate- oder jahrelang auf die Veröffentlichung eines bestimmten Spiels gewartet haben und dann möglicherweise online Gameplay und Spoiler sehen, die ihre eigene Überraschung und Freude beim Spielen ruinieren.“

Gegenüber Polygon erklärt Nintendo zudem: „Wir können bestätigen, dass wir eine Klage gegen eine Person eingereicht haben, die sich einer klaren Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Nintendo sowie gegen unsere Richtlinien für Spielinhalte schuldig gemacht hat und weiterhin schuldig macht.“

Und: „Nintendo ist es ein Herzensanliegen, die kreativen Werke von Spieleentwicklern und -herausgebern zu schützen, die viel Zeit und Mühe investieren, um Erfahrungen zu schaffen, die allen ein Lächeln ins Gesicht zaubern.“

via Eurogamer, Bildmaterial: Mario + Rabbids Sparks of Hope, Ubisoft

6 Kommentare

  1. Bei der anderen Rechtsstreit-Angelegenheit kann man ja halten, was man will. Hier allerdings ist die Situation eindeutig und da gibt es einfach kein Mitleid mit solchen Wesen. Da kümmert es mich gar nicht, wenn dieser Schandfleck in Grund und Boden geklagt wird.


    @Desotho, da diese Person es nicht einmal abstreitet und sogar wohl provozierend mit Sachen wie "kann das den ganzen Tag machen" reagiert, scheint da sehr wahrscheinlich schon etwas dran zu sein.

  2. Da kann man kein Mitleid mit haben. Wenn er Raubkopien nutzt, sein Ding, aber nicht an die große Glocke hängen und dann auch noch so dumm sein^^"

    Streamen 1 Tag bevor ein Spiel erscheint, finde ich immer okay, aber alles vor einem Tag, nicht wirklich. Viel zu viele machen das 2-3 Tage vorher.

  3. Rechtlich darf man aber streamen ab Kauf.

    SoSonst muss es auf der Verpackung stehen, wärs anders.

  4. Streamer sind einfach eine Plage, die alles tun würde für Clicks und Geld.

    Ich hoffe das er gebannt wird.

  5. Rechtlich darf man aber streamen ab Kauf.

    SoSonst muss es auf der Verpackung stehen, wärs anders.


    Rechtlich darfst du gar nicht streamen und besonders nicht wenn du mit deinem Content Einnahmen generierst da besagtes Material immernoch geistiges Eigentum der Publisher ist. Besagte Publisher dulden es nur weil es eben kostenlose Werbung für sie ist.


    Desweiteren gibt es immernoch ein Review Embargo wo es eben Testern oder Creatoren Untersagt wird irgendetwas zu Spiel XY zu zeigen vor diesem Zeitraum. Warum sollte es auf der Hülle stehen wenn du besagtes Spiel legal erst zum Releasetag erwerben kannst? In einer "Perfekten" Welt gibt es keine Möglichkeit ein Spiel vor dem Release zu erwerben. Die Händler die dir diese Spieler verkaufen riskieren immense Strafzahlungen.

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