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Nintendo vs. Palworld: Patent-Anwalt schätzt die Situation ein

Nachdem sich Palworld bereits zum Start Plagiatsvorwürfen von Fans ausgesetzt sah, leiteten Nintendo und The Pokémon Company kürzlich rechtliche Schritte gegen Entwickler Pocketpair ein.

Zur Überraschung vieler beklagt Nintendo eine Patentverletzung und keine Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung, was bedeutet, dass sich die Klage um Dinge wie Technologien und Spielmechaniken und nicht um Ähnlichkeiten in Design und Konzept dreht.

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Kiyoshi Kurihara, seines Zeichens japanischer Patentanwalt und Berater für geistiges Eigentum, hat für Yahoo Japan versucht, die aktuelle Situation zu analysieren.

Kurihara geht zunächst auf die Ähnlichkeiten zwischen Palworld und Pokémon ein: „Wie Sie vielleicht wissen, gab es Meinungen darüber, dass die Monster von Palworld Pokémon in Bezug auf die Form ähneln.“ Kurihara schätzt jedoch, dass diese Ähnlichkeiten nicht ausgereicht hätten, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. „Sie kommen nah dran, vermeiden es aber knapp“, kommentiert er.

Vor diesem Hintergrund machte Nintendo seine Rechte nicht über das Urheberrecht, sondern über das Patentrecht geltend und forderte eine einstweilige Verfügung und Schadensersatz. Aber um welche Patente geht es?

„Abgesehen von den Monsterdesigns scheint das Spielsystem [von Palworld] Pokémon nicht sehr ähnlich zu sein und es scheint ein Open-World-Spiel ähnlich wie Ark zu sein. Wenn es eine Gemeinsamkeit gibt, dann ist es die Mechanik, bei der man ein ballähnliches Objekt auf Monster wirft, um sie zu fangen. Wenn es überhaupt eine nennenswerte Patentverletzung gibt, dann ist es meiner Meinung nach diese“, so Kurihara

Das Fangen von Pokémon als Killer-Patent?

Da die Klage gegen Pocketpair gemeinsam von Nintendo und The Pokémon Company eingereicht wurde, geht Kurihara davon aus, dass die betreffenden Patente von beiden Unternehmen gemeinsam angemeldet werden müssen. Dies grenzt die Möglichkeiten auf 28 Patente ein. Darüber hinaus gibt es vier Teilpatentanmeldungen, die Nintendo und The Pokémon Company nach der Einführung von Palworld angemeldet haben.

Als zusätzlichen Kontext: Eine „Teilpatentanmeldung“ ist eine Art Patentanmeldung, die isolierten Inhalt eines bereits zuvor angemeldeten „übergeordneten“ Patents enthält. Es wird normalerweise verwendet, um ein Patent aufzuteilen, das mehrere Technologien beschreibt.

Der jüngste derartige Antrag, der gemeinsam von Nintendo und The Pokémon Company gestellt wurde, ist das „Patent Nr. 7545191“ vom 30. Juli 2024. Laut Kurihara beantragten die Unternehmen eine Beschleunigung der Prüfung, und das Patent wurde bereits am 22. August genehmigt. Dieses spezielle, beschleunigte Prüfungsverfahren wurde auch für die Genehmigung von drei weiteren Patenten genutzt, eingereicht zwischen dem 6. Februar und dem 5. März. Da das Stammpatent dieser vier Teilpatente im Dezember 2021 angemeldet wurde, sind sie rechtlich wirksam gegenüber Palworld, das im Januar dieses Jahres auf den Markt kam.

Aufgrund dieser Umstände spekuliert der Anwalt, dass Nintendo und The Pokémon Company diese vier Teilpatente als Teil einer üblichen Technik zur Änderung eines bestehenden Patents zur Verwendung in Rechtsstreitigkeiten gegen ein bestimmtes (angeblich verletzendes) Eigentum angemeldet haben.

Das zuvor erwähnte Patent Nr. 7545191 scheint sich im Wesentlichen mit der Mechanik des Fangens von Pokémon zu befassen. Kurihara bezeichnet dieses Patent als „Killer-Patent“ und kommentiert: „Es scheint, als wäre es schwer, es zu vermeiden, wenn man ein Pokémon-ähnliches Spiel machen möchte, und es kann leicht verletzt werden, wenn man nicht aufpasst.“

Im Rahmen eines Statements hat sich Pocketpair übrigens auch bereits zu der aktuellen Situation geäußert.

via Automaton Media, Bildmaterial: Palworld, Pocketpair