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Nintendo verliert: Richter vom OLG Frankfurt entscheiden für den Verbraucherschutz

Gemäß den Geschäftsbedingungen von Nintendo gibt es auch im Nintendo eShop ein gesetzliches Widerrufsrecht. Doch es gab eine Besonderheit, bei der EndverbraucherInnen in den Ofen guckten. Mit dem ausgeführten Vorab-Download (oft sieben Tage vor der Veröffentlichung) erlosch das Widerrufsrecht.

Dabei kann man das Spiel dann noch gar nicht spielen. Gut möglich, dass bis zum Vorab-Download die 14-tägige Widerrufsfrist noch gar nicht abgelaufen ist. Nicht so cool fand man im Norwegen.

Der dortige Verbraucherschutz strengte schon vor Jahren eine Klage an, die über den deutschen Verbraucherschutz führte, weil Nintendo of Europe in Frankfurt beheimatet ist. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Nintendo hatte sich auf eine Ausnahmeregelung bezogen, die nach Ansicht des Verbraucherschutzes aber nicht angewandt werden konnte. Denn Nintendo hat mit dem Vorab-Download keinesfalls den Vertrag erfüllt. Der Verbraucherschutz blieb aber dran und hatte nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg.

„Die Richter hatten Nintendo in der mündlichen Verhandlung nach Erörterung der Rechtslage nahegelegt, den Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt anzuerkennen. Dem kam das Unternehmen nach. Im Anerkenntnisurteil gab das Gericht der Klage des vzbv in vollem Umfang statt. Wie bei solchen Urteilen üblich, enthält das Anerkenntnisurteil keine Entscheidungsgründe“, heißt es vom Verbraucherschutz.

Formal gilt das Urteil nur für norwegische Verbraucher. Die Rechtslage in Norwegen entspricht aber natürlich jener in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Laut vzbv hat Nintendo bereits Anpassungen am norwegischen und deutschen Nintendo eShop vorgenommen.

Auf der Support-Seite von Nintendo heißt es aber noch, dass ihr eure „Vorbestellung bis zum Start des Downloads, der sofort nach Ausführung der Zahlung beginnt“ stornieren könnt. „Die Zahlung wird innerhalb von sieben Tagen vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum des Produkts ausgeführt.“

Bildmaterial: Super Mario 3D World + Bowser’s Fury, Nintendo

2 Kommentare

  1. Gute Sache. Das wird Digitales Einkaufen noch angenehmer machen. Ich hätte durchaus auch bereits 2-3 Spiele refundet, hätte es diese Möglichkeit überhaupt gegeben.


    Dankeschön an das Gericht und an Jpgames fürs Berichten! :thumbup:

  2. In diesem Fall muss ich MS mal lobend erwähnen. Hab mir mal ein Spiel spontan gekauft, ne Stunde gespielt, es für nicht mein Ding befunden, Support angeschrieben und am nächsten Morgen hatte ich ne Gutschrift.

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