Der Deutsche Bundestag hat ein neues Jugendschutzgesetz mit Stimmen der CDU, CSU und SPD beschlossen, das eine Beurteilung von Lootboxen bei der USK-Freigabe ermöglicht. FDP und Linke stimmten dagegen, die AfD und Die Grünen enthielten sich, wie GamesWirtschaft berichtet.
Das neue Gesetz sieht vor, dass „Kostenfallen“ wie Mikrotransaktionen und eben Lootboxen bei der Alterseinstufung berücksichtigt werden. Aber auch „Interaktionsrisiken“ wie Mobbing, Hassreden und Cybergrooming sollen verstärkt beurteilt werden.
Dies wiederum soll zur Folge haben, dass entsprechend gestaltete Medien eine höhere Altersfreigabe erhalten. Darüber hinaus plant man auch „Deskriptoren“, welche auf den ersten Blick verdeutlichen, welche Faktoren zur Alterseinstufung geführt haben. Das kennt man beispielsweise schon von der PEGI, die Symbole für Gewalt, Sex, problematische Sprache aber auch schon In-Game-Käufe nutzt.
Was das für die Praxis bedeutet, bleibt abzuwarten
Was das genau alles in der Praxis bedeutet, muss man natürlich abwarten. Rein theoretisch könnte das neue Gesetz eine Freigabe des neuen FIFA ab 18 Jahren zur Folge haben. Darauf dürften Publisher nicht besonders erpicht sein.
Möglich und die einfachste Lösung ist es natürlich, wenn Publisher auf derartige Mechaniken verzichten. Aber auch das wird wohl so schnell nicht passieren. Auch bleibt abzuwarten, wie die USK das Gesetz interpretiert und letztlich anwendet.
Lootboxen sind seit Jahren in der Kritik und in einigen Ländern sogar eindeutig als Glücksspiel deklariert. Auch die großen Konsolenhersteller hatten sich schon 2019 in die Diskussionen eingeschaltet. Den flächendeckenden „Durchbruch“ gab es jedoch bisher nicht.
Bevor das neue Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren. Die nächste Sitzung findet am 26. März 2021 statt. Laut GamesWirtschaft sei es aber auch möglich, dass das Gesetz erstmal an den Vermittlungsausschuss verwiesen wird.
Bildmaterial „Lootboxen“: Free-Photos auf Pixabay