Star Wars Battlefront 2 hat vor etwa vier Monaten etwas losgetreten, das eigentlich schon viel länger ein Thema war, damals aber endgültig überkochte. Lootboxen. Auch auf den Druck der Fans haben sich unterschiedliche Institutionen in den letzten Wochen zum Thema geäußert. Die ESRB möchte fortan Spiele, in denen man mit Echtgeld Ingame-Inhalte kaufen kann, kennzeichnen. Die USK hingegen war Maßnahmen zunächst abgeneigt und verglich Lootboxen mit Panini-Sammelbildern und Überraschungseiern.
Nun hat die Kommission für Jugendmedienschutz, kurz KJM, ihre versprochene Stellungnahme veröffentlicht (PDF). Konkrete Beschwerden würden der Kommission bisher nicht vorliegen. Unabhängig davon kommt man zum Ergebnis, dass eine allgemeine Aussage zu Lootboxen nicht so einfach zu treffen sei. Es hänge von der „konkreten Ausgestaltung“ der Lootboxen und der „jeweiligen Zielgruppe“ ab. Oder anders: Der Einzelfall ist entscheidend.
Allerdings schränkt die KJM bereits ein, dass Lootboxen oder andere per In-Game-Käufe freischaltbare Inhalte nicht mit direkten Kaufappellen gegenüber Kindern und Jugendlichen beworben werden dürfen. Außerdem solle Werbung für Lootboxen nicht suggerieren, Minderjährige hätten durch den Kauf eine erhöhte Gewinnchance. Auch ein Aufbau von Zeitdruck sei unzulässig. Die beworbenen Lootboxen dürften zudem nicht „mysteriös“ wirken oder in Form einer Schatzkiste gestaltet sein. All das seien Indizien für unzulässige Werbung.
Die Stellungnahme ist natürlich kein Gesetz. Und ein Verbot von Lootboxen macht die Stellungnahme nicht wahrscheinlicher, widmet sie sich doch vor allem der Darstellung und nicht der generellen Zulässigkeit. Außerdem hat die KJM gemäß Auftrag nur Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft. Suchtprävention, Glücksspielaufsicht und Verbraucherschutz fallen nicht in deren Zuständigkeit. Die Frage, ob Lootboxen Glücksspiel darstellen und damit unter den Glücksspielstaatsvertrag fallen, bleibt also unbehandelt.
via Gameswirtschaft