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SEGA erstattet Patentklage gegen Memento Mori wegen Gacha-bezogener Mechaniken

Nachdem erst kürzlich The Pokémon Company und Nintendo Schlagzeilen mit ihrer Klage gegen Palworld-Entwickler Pocketpair machten, folgt nun eine Patentverletzungsklage seitens SEGA gegen Mobilespiel-Entwickler Bank of Innovation.

Demnach behauptet SEGA, dass zwei von Bank of Innovation entwickelte und betriebene Titel ihr geistiges Eigentum verletze. Konkret geht es dabei um die Titel Genjuu Keiyaku Cryptract, ein von der Firma von 2012 bis 2019 betriebenes Handy-RPG, und das AFK-RPG Memento Mori.

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Letzterer Titel wurde ursprünglich im Jahr 2022 veröffentlicht und hat seitdem erheblich an Popularität gewonnen. Das resultierte nicht zuletzt in einer PC-Version und englischen Veröffentlichung. Der Titel war gar so erfolgreich, dass er zeitweise über 90 % des Nettoumsatzes von Bank of Innovation ausmachte – Quelle: Otaku Souken.

SEGA und Bank of Innovation hatten über die angebliche Patentverletzung verhandelt, eine Zusammenkunft blieb aber aus, sodass sich SEGA zur Einreichung der Klage entschloss. In der Klage fordert SEGA eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung und über eine Milliarde Yen (etwa sechs Millionen EUR) Schadensersatz.

Bank of Innovation ist der Ansicht, dass in ihren Spielen keine Grundlage für eine Patentverletzung besteht und beabsichtigt, die Ansprüche im Rahmen eines Rechtsstreits zu überprüfen. Der Entwickler beabsichtigt, Memento Mori unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits weiterzuführen.

SEGA behauptet konkret Verletzungen der folgenden fünf Patente: Nr. 5930111, Nr. 6402953, Nr. 6891987, Nr. 7297361 und Nr. 7411307, die alle in Japan registriert sind. Da die Patente Gacha-bezogene Mechaniken beschreiben, die in Mobile-Spielen weit verbreitet sind, erregt der Fall große Aufmerksamkeit. Sobald es neue Entwicklungen gibt, berichten wir darüber.

via Automaton Media, Bildmaterial: Memento Mori, Bank of Innovation