News SWI

Ab 18 Jahren: Nintendo kündigt separate Switch-Online-App für Erwachsene an

Nintendo hat angekündigt, in Japan eine separate „Nintendo 64“-Switch-Online-App nur für Erwachsene zu veröffentlichen.

„Nintendo 64 Switch Online 18+“ wird zusammen mit GoldenEye 007 und Jet Force Gemini am 30. November an den Start gehen. Im Gegensatz zu den anderen N64-Spielen des Abonnementdienstes müssen japanische AbonnentInnen die separate App herunterladen und starten, um die beiden klassischen Rare-Titel spielen zu können.

Wegen strikter CERO-Vorgaben

Der verhältnismäßig drastische Schritt ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Alterseinstufungsvorgaben Japans zurückzuführen. Sowohl GoldenEye als auch Jet Force Gemini sind in Japan mit „Z“ bewertet, was bedeutet, dass der Verkauf an Personen unter 18 Jahren verboten ist. „Z“ ist die einzige CERO-Einstufung, die von der japanischen Regierung reguliert wird und erfordert, dass Titel beim Kauf getrennt von anderer Software angezeigt und das Alter überprüft wird.

GoldenEye 007 wurde Anfang des Jahres im Westen zu Switch Online hinzugefügt. Der japanische Zweig von Nintendo hat die Aufnahme offenbar zurückgehalten, bis eine Lösung für die Altersfreigabeanforderungen gefunden werden konnte.

Hierzulande ist GoldenEye 007 bereits für AbonnentInnen von „Nintendo Switch Online + Erweiterungspaket“ spielbar. Jet Force Gemini soll noch im Laufe des Dezembers seinen Weg in den Katalog finden.

via VGC, Bildmaterial: GoldenEye 007, Rare

5 Kommentare

  1. Weird. Ich hab das Spiel nie gespielt, aber das Ding ist von 1997. Wäre echt interessant zu wissen, warum das so eingestuft wurde, oder ist das die einfach die Einstufung von damals?

  2. Weird. Ich hab das Spiel nie gespielt, aber das Ding ist von 1997. Wäre echt interessant zu wissen, warum das so eingestuft wurde, oder ist das die einfach die Einstufung von damals?

    Soweit ich weiß muss die CERO alle Inhalte die neu erscheinen auch neu prüfen. Und in Anbetracht der Tatsache, dass es die CERO zum Release dieser Spiele noch gar nicht gab, müssen die wohl wirklich komplett aktuell geprüft sein. Bei der CERO vergeben ja Leute aus dem Volk mehr oder weniger die Freigaben die dann anhand von Symbolen ihre Einschätzung abgeben dürfen. Daraus resultiert dann irgendwann eine Altersfreigabe. Das D-Rating ist vergleichbar mit unserer 16/18 Freigabe. Das Z-Rating wäre bei uns ne Zwischenstufe, die wohl vor einer Indizierung stattfinden würde. Und leider ist die Freigabe kein Freifahrtschein dafür, dass etwas Uncut in Japan erscheint (daher habe ich mehrmals davor gewarnt, sich die japanische Retail-Version von Baldur's Gate 3 zuzulegen, damit man nicht so ein böses Erwachen hat wie ich bei der japanischen Version von Resident Evil 4 auf der PlayStation 3 damals).

    Wieso ausgerechnet diese beiden alten N64 Spiele aber so hoch eingestuft wurden, ist schon kurios. GoldenEye ist hier ja nun vom Index runter und glaube ich ab 16 freigegeben. Bei Jet Force Jemini ist es mir aber ein größeres Rätsel, was sie da zu beanstanden hatten :D

    Aber es ist auch keine Überraschung, dass die meisten westlichen Titel in Japan so eine hohe Freigabe bekommen.

  3. In DE waren die verschiedenen Trefferzonen an den Gegnern das riesige Problem mit Goldeneye damals. Weil man den Gegnern "Schmerzen" zuführen konnte, haha. Wer weiß, ob das auch die Japaner stört.

  4. Ich finde, dass man bei uns auch mal etwas mehr Ordnung in die Einstufungen bringen sollte. Wenn man die generellen Inhalte von Spielen kennt, ist es in den meisten Fällen einfach, die Japan-Einstufung abzuschätzen, auch wenn Jet Force Gemini nun gerade mal eine Ausnahme ist. Andererseits hab ich es nie gespielt und kenne daher auch die Inhalte nicht.

  5. Ist ja auch in jedem Land anders, ich glaube in Australien sind Drogen aller Art ein Problem. Und ich will das auch nicht ins Lächerliche ziehen, jedes Land hat auch andere kulturelle Hintergründe.

    Und ich vermute jeder hier hat auch schon Inhalte konsumiert die nicht für ihn gedacht waren :D

    Am Ende ist es nur eine grobe und durchaus auch fehlerhafte Grenze die da gezogen wird. Perfekt wird die nie sein. Und da müssen dann ggf. eben auch die Eltern noch gucken was geht oder nicht.

An dieser Stelle siehst du nur die letzten 5 Kommentare. Besuche das Forum um die komplette Diskussion zu diesem Thema zu sehen.