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Konami nimmt Metal Gear Solid 2 und Metal Gear Solid 3 aus allen digitalen Stores

Konami wird mit dem heutigen Tage die Spiele Metal Gear Solid 2 und Metal Gear Solid 3 aus den digitalen Stores nehmen. Das betrifft zum Beispiel die PlayStation 3, die Xbox 360, aber auch die Versionen für Nintendo 3DS und weitere.

„Danke, dass ihr Metal Gear spielt“, heißt es im Statement auf der offiziellen Konami-Website. Es ist ein Abschied auf Zeit. Konami verspricht, die Spiele wieder in die Stores zu bringen. „Wir arbeiten derzeit daran, die Lizenzen für ausgewähltes historisches Archivmaterial zu erneuern, das im Spiel verwendet wird“, heißt es.

Man habe daher entscheiden müssen, den Verkauf von Metal Gear Solid 2, Metal Gear Solid 3 und allen Produkten (und Bundles), welche diese Spiele enthalten, einzustellen. „Wir bitten aufrichtig um Geduld und euer Verständnis, während wir daran arbeiten, diese Produkte wieder zum Kauf anzubieten“, so Konami.

Dazu gibt es eine Liste der betroffenen Produkte:

  • Metal Gear Solid 2 Sons of Liberty HD Edition (PS3)
  • Metal Gear Solid 3 Snake Eater HD Edition (PS3)
  • Metal Gear Solid HD Edition (PS3)
  • Metal Gear Solid 2 Sons of Liberty HD Edition (PS Vita)
  • Metal Gear Solid 3 Snake Eater HD Edition (PS Vita)
  • Metal Gear Solid HD Collection (PS Vita)
  • Metal Gear Solid HD Collection (PS Now)
  • Metal Gear Solid HD Edition: 2 & 3 (Xbox 360)
  • Metal Gear Solid Snake Eater 3D (3DS)
  • Metal Gear Solid 2 Substance (GOG)
  • Metal Gear Solid 2 HD for SHIELD TV
  • Metal Gear Solid 3 HD for SHIELD TV

Die Medienberichte, wonach Konami aktuell an neuen Teilen und Remakes der größten Firmen-Franchises arbeitet, darunter nicht weniger als Metal Gear, Castlevania und Silent Hill, dürften damit nichts zu tun haben.

Was Metal Gear angeht, soll den Anfang ein Projekt um Fan-Liebling Metal Gear Solid 3: Snake Eater machen. Zwar hatte es in letzter Zeit Gerüchte um ein Remake des ersten Teils bei Bluepoint Games gegeben, aber die Quellen erzählen, dass sich das Projekt um MGS 3 dreht.

Dieses soll beim nicht weniger erfahrenen Virtuos Studio in Arbeit sein. Außerdem seien Remaster der ersten Metal-Gear-Solid-Spiele für moderne Konsolen ein Thema, noch bevor das größere Projekt erscheint.

Bildmaterial: Metal Gear Solid V: The Phantom Pain, Konami

16 Kommentare

  1. sorry aber ich finde deinen Gedanken absolut undankbar gegenüber den Künstlern. Wenn wir vertraglich Regeln das du meine Werke über einen bestimmten Zeitraum verwenden darfst dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls nutz meine Werke eben nicht und frag jemand anderen. Wenn du meinen Kram noch länger benutzen willst dann verhandeln wir eben nach.

    Das ist nichts anderes als nen Buch aus der Bücherei auszuleihen. Ich gebe dir die Erlaubnis das Buch für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen andernfalls musst du eben Mahngebühren entrichten.

    Laut deiner Definition und deinem Wunsch ist man in vollkommenden Besitz der Rechte sobald man diese einmal erworben hat. Was dazu führen könnte das man irgendwann deinen Song auch einfach für Negative Werbung benutzen könnte was wiederrum nen schlechtes Licht auf den Künstler richtet.

    Wenn ein Buch in einer Neuauflage neu Herauskommt dann ist das die Entscheidung der Verlage welche mich als Autoren vertreten. Sie besitzen also über die Rechte mein Buch neu aufzulegen wofür ich in Form von Tantiemen auch weiterhin bezahlt werde. Im Falle von Lizensierten Musikstücken in z.b Videospielen ist dies aber nicht der Fall. Man wird einmalig bezahlt und bietet dem Publisher an seine Songs über einen Festgelegten Zeitraum nutzen zu dürfen. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist dann muss eben neu verhandelt werden.

  2. sorry aber ich finde deinen Gedanken absolut undankbar gegenüber den Künstlern. Wenn wir vertraglich Regeln das du meine Werke über einen bestimmten Zeitraum verwenden darfst dann hast du dich daran zu halten. Andernfalls nutz meine Werke eben nicht und frag jemand anderen. Wenn du meinen Kram noch länger benutzen willst dann verhandeln wir eben nach.

    Das ist nichts anderes als nen Buch aus der Bücherei auszuleihen. Ich gebe dir die Erlaubnis das Buch für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen andernfalls musst du eben Mahngebühren entrichten.

    Laut deiner Definition und deinem Wunsch ist man in vollkommenden Besitz der Rechte sobald man diese einmal erworben hat. Was dazu führen könnte das man irgendwann deinen Song auch einfach für Negative Werbung benutzen könnte was wiederrum nen schlechtes Licht auf den Künstler richtet.

    Wenn ein Buch in einer Neuauflage neu Herauskommt dann ist das die Entscheidung der Verlage welche mich als Autoren vertreten. Sie besitzen also über die Rechte mein Buch neu aufzulegen wofür ich in Form von Tantiemen auch weiterhin bezahlt werde. Im Falle von Lizensierten Musikstücken in z.b Videospielen ist dies aber nicht der Fall. Man wird einmalig bezahlt und bietet dem Publisher an seine Songs über einen Festgelegten Zeitraum nutzen zu dürfen. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist dann muss eben neu verhandelt werden.

    Ich finde es undankbar, wenn Künstler für ihre Arbeit nicht bezahlt werden und keinen Ruhm ernten, sondern andere. Wenn bspw. eine Fotografin eine umfassende Bibliothek zusammenstellt bei der sich Capcom dann für Resident Evil 4 reich bedient, ohne dass sie einen Cent sieht. Das finde ich hochgradig undankbar und kriminell. Oder wenn jemand ein Musikstück komponiert und es klar woanders inspiriert ist, das aber nie Erwähnung findet. Da soll (ich will mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen) Yoko Kanno bei Cowboy Bebop eine Kandidatin sein. Aber um solche Dinge geht es hier ja gar nicht. Worum es hier geht sind Künstler, die Verträge abschließen oder Rechtevewerter, die Verträge abschließen. Bei Fly Me To The Moon ist der Komponist seit fast 20 Jahren tot und komponiert wurde das ganze 1954. Bei Metal Gear Solid geht es um Archivaufnahmen. In all diesen Fällen haben wir die Credits und das Geld also die zwei elementaren Faktoren. Die Frage ist einzig und allein, sollte der Gesetzgeber zeitliche Begrenzungen eben gestatten wie bisher oder sollte es keine zeitliche Begrenzung geben und Rechteverwerter damit leben, dass es ein einmaliges Geschäft ist.

    Das worum es sich handelt ist meiner Ansicht nach eben nicht wie ein Buch auszuleihen. Es wird ein neues Werk geschaffen. Diese Dinge sind Bestandteil des Werks. Es ist integriert in dieses Werk und ein Werk sollte vollständig erhalten bleiben. Für dich wiegt es höher, dass ein Künstler immer wieder Geld kriegt, siehe Tantiemen, für mich wiegt die Integrität der Kunst deutlich höher und ich halte nichts davon, dass jemand wiederholt Geld erhält, damit die Integrität gewahr bleibt. Meiner Ansicht nach ist man nicht in vollkomenen Besitz der Rechte, die man erworben hat, meiner Ansicht nach muss nur sichergestellt sein, dass ein Werk seine Integrität behält. In NGEs Beispiel, kann man nicht mit Fly Me To The Moon machen was man will, sondern eben einzig und allein für immer und ohne jede Zeitbegrenzung Fly Me To The Moon als Outro benutzen und zwar exakt so wie Original genutzt, that's it.

    Will man NGE komplett neu machen bspw. eben Rebooten, ja dann muss man die Lizenz erneut dafür sichern. Dasselbe wie wenn Metal Gear Solid hier die Spiele nicht nur weiter oder in neuer Auflage rausbringen will, sondern komplett neu gestaltet. Denn dann ist es eben auch ein tatsächlich neues Werk.

  3. Bei Fly Me To The Moon ist der Komponist seit fast 20 Jahren tot und komponiert wurde das ganze 1954. Bei Metal Gear Solid geht es um Archivaufnahmen. In all diesen Fällen haben wir die Credits und das Geld also die zwei elementaren Faktoren. Die Frage ist einzig und allein, sollte der Gesetzgeber zeitliche Begrenzungen eben gestatten wie bisher oder sollte es keine zeitliche Begrenzung geben und Rechteverwerter damit leben, dass es ein einmaliges Geschäft ist.


    Im Falle von "Fly me to the Moon" ist das ganze aber ebenfalls etwas schwerer denn wie du sagst der Komponist seit über 20 Jahre tot. Und nur weil jemand gestorben ist sind seine Werke für die Nachwelt nicht Freiwild. Gerade aus diesem Grund gibt es ja das Urheberrecht und auch ist es meist im Testament geregelt was mit den Musikrechten passiert.

    Oftmals sind das ja durchaus Millionen die man mit dem geistigen Gut macht und im Falle von z.b Michael Jackson gibt es ja schon seit seinem Tod dauernd irgendwelche Streitereien mit der Family über die Rechte.

    Und wenn ein neuer Rechteinhaber dann sagt das er das nicht will das die Werke seines Schützlings,Verwandten....etc genommen werden.

    Und wir sollten hier die Kirche im Dorf lassen denn eigendlich sind das recht harmlose Verhandlungen und gehen relativ schnell von der Bühne.

  4. Im Falle von "Fly me to the Moon" ist das ganze aber ebenfalls etwas schwerer denn wie du sagst der Komponist seit über 20 Jahre tot. Und nur weil jemand gestorben ist sind seine Werke für die Nachwelt nicht Freiwild. Gerade aus diesem Grund gibt es ja das Urheberrecht und auch ist es meist im Testament geregelt was mit den Musikrechten passiert.

    Oftmals sind das ja durchaus Millionen die man mit dem geistigen Gut macht und im Falle von z.b Michael Jackson gibt es ja schon seit seinem Tod dauernd irgendwelche Streitereien mit der Family über die Rechte.

    Und wenn ein neuer Rechteinhaber dann sagt das er das nicht will das die Werke seines Schützlings,Verwandten....etc genommen werden.

    Und wir sollten hier die Kirche im Dorf lassen denn eigendlich sind das recht harmlose Verhandlungen und gehen relativ schnell von der Bühne.

    Das Ergebnis ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Grund.^^ Sprich: Dass Werke kein Freiwild sind nach einem Tod ist nicht der Grund für das Urheberrecht, sondern aufgrund des Urheberrechts sind die Werke kein Freiwild. Wobei selbst das nur bedingt stimmt, eben auf Zeit. Nach Zeit X sind die Werke tatsächlich Freiwild. Man hat allerdings die Zeit kontinuierlich erweitert aber nicht für Künstler, denn die sind mausetot, sondern für die Industrie, welche die Werke verwertet. Jetzt kann man diskutieren, wieviel Zeit nach dem Tod oder sogar während des Lebens denn nun gelten sollte aber dass es bisher nicht in erster Linie um Künstler ging sollte dabei doch recht klar sein.

    Das ist sogar manchmal zu begrüßen. Du erwähntest ja bspw. das Testament. Wir können da von Glück reden, dass man bspw. Kafkas letzten Willen einfach ignoriert hat, sonst hätten wir diesen Kulturschatz heute nicht.

    Keine Frage ist das noch relativ harmlos aber ich bevorzuge es, dass keine (Nach)-Verhandlungen mehr notwendig sind und Rechteverwerter sich dem Kunsterhalt unterzuordnen haben, statt umgekehrt.

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