Das jüngste PS5- und PS4-Firmware-Update soll KäuferInnen neuer digitaler Titel offenbar zur regelmäßigen Lizenz-Validierung zwingen. Das behauptet jedenfalls Lance McDonald auf Twitter und untermauert die Behauptung mit einem Screenshot, der da Info-Fenster eines exemplarischen Titels zeigt, dessen lizenzrechtliche Gültigkeitsdauer zum 14. Mai auslaufen soll.
„Ein äußerst miserables DRM wurde nun für alle digitalen Spiele auf PS4 und PS5 eingeführt. Jedes digitale Spiel, das ihr fortan erwerbt, erfordert alle 30 Tage eine Online-Überprüfung“, schreibt McDonald. „Wenn ihr ein digitales Spiel kauft und eure Konsole 30 Tage lang nicht mit dem Internet verbindet, wird eure Lizenz entzogen.“
In einem Folgebeitrag führt McDonald aus: „Spiele, die ihr in der Vergangenheit erworben habt, scheinen von diesem Problem nicht betroffen zu sein; jedes Spiel, das ihr jedoch von nun an kauft, wird ohne eine Online-Überprüfung nur noch 30 Tage lang funktionieren.“ Er hält auch fest: „Dies lässt sich NICHT durch die Option ‚Konsole als primär aktivieren‘ umgehen. Alle digitalen Spiele werden nun für sämtliche Besitzer nach 30 Tagen unspielbar.“
Direkt spürbare Konsequenzen dürfte das für BesitzerInnen von digitalen Spielen wohl kaum welche bedeuten, dürfte doch so ziemlich jede/r PS5-BesitzerIn die eigene Konsole regelmäßig mit dem Internet verbinden. Die entsprechenden Prozesse würden aller Voraussicht nach unbemerkt im Hintergrund vonstatten gehen.
Nur ein Fehler?
Die langfristigen Auswirkungen einer solchen Entwicklung kann man aber durchaus hinterfragen: Ein digitaler Kauf kommt hier mehr einer Leihgebühr als dem tatsächlichen Eigentum am erworbenen Spiel gleich. So hält es Sony auch in der Endbenutzer-Lizenzvertrag fest, wie PlayFront hinweist. Wir besitzen digitale Spiele nicht, wir lizenzieren sie nur. Sollte sich Sony irgendwann zur Abschaltung der PS4- und PS5-Server entschließen, würden vor diesem Hintergrund alle digitalen Lizenzen spätestens nach 30 Tagen ablaufen.
Grausige Aussichten und sicherlich ein weiteres Argument für SammlerInnen physischer Medien. Aber noch sollten wir den Teufel nicht an die Wand malen. Tom Warren von The Verge reagierte etwa auf den Post von McDonald und erklärt: „Das ist wahrscheinlich nur ein Bug.“
Ein Einwurf, den Does it play? ebenfalls auf Twitter untermauert: „Wir haben eine Nachricht von einem anonymen Insider erhalten. Das DRM-Problem bei Sony ist unbeabsichtigt.“
Und weiter: „Unseren Erkenntnissen zufolge hat Sony versehentlich etwas beschädigt, während das Unternehmen eine Sicherheitslücke behob. Die verwirrende Benutzeroberfläche ist Sony schon seit einiger Zeit bekannt, wurde jedoch nicht als dringend eingestuft. Wir hoffen nun auf eine klärende Stellungnahme.“
So wie wir – sobald Sony Stellung bezieht, reichen wir entsprechende Informationen nach.
via PlayFront, Bildmaterial: Sony PlayStation

Das von wegen "Leihgebühr" deklariere ich als faktisch Unwahr.
Zum Rest des von mir Zitierten:
Das ist einfach nur Urheberrechtlich korrekt.
Und genauso verhält es sich Auch mit physischen Medien...
Die gehören nämlich (weder im Sinne von Eigentum, noch im Sinne von Besitz) in "aller Regel" Auch Nicht den Käufern jeweiliger zugehöriger physischer Kopien...
Jeweiliger Datenträger mit jeweiliger Lizenz gehört (im Sinne von Eigentum) den Käufer...
Jeweilige Kopie (Nicht der Media- / Multimedia-Inhalt, sondern die Kopie im GANZEN als unveränderliche Einheit) auf jeweiligem Datenträger gehört (im Sinne von Besitz) den Käufer...
Jeweiliger Media- / Multimedia-Inhalt auf jeweiligem Datenträger gehört aber (im Sinne von Eigentum) eben Nicht den Käufer...
Und Darum geht es letztendlich einfach im Sinne des Urheberrechtlich korrekten Hinweises...
Dass man eben nicht das Spiel besitzt, sondern eine jeweils zugehörige Lizenz (Die man aber nicht nur besitzt, sondern dessen Eigentümer man ist) , die zum Downloaden, Installieren und Spielen berechtigt...
Und als Eigentümer solcher käuflich erworbenen digitalen Lizenzen hat man auch sehr Wohl Rechte gegenüber jeweiligen Herausgebern (Verkäufern / Publishern) , genauso wie auch sehr Wohl jeweilige Herausgeber (Verkäufer / Publisher) solcher verkauften digitalen Lizenzen, Pflichten gegenüber jeweiligen Käufern haben.
Es gibt Diesbezüglich (Urheberrechtlich + was man aufgrund des Urheberrechtsschutzes Darf und was man aufgrund Dessen Nicht darf) absolut rein gar keinen Unterschied zwischen käuflich erworbenen digitalen Lizenzen gegenüber käuflich erworbenen Lizenzen auf einem physischen Datenträger.
Wäre man Besitzer des Media- / Multimedia-Inhalts (genau als DAS) , der sich auf jeweiligem käuflich erworbenen physischen Datenträger befindet, hätte man in den Meisten Fällen noch "irgendwelche" Zusätzlichen Rechte, im Vergleich Dazu, wie es aber eben in "aller Regel" , eben Ohne jeglichen Zusätzliche Rechte der Fall ist...
Und wäre man Eigentümer, solch eines Media- / Multimedia-Inhalts, hätte man Noch mehr Rechte, im Vergleich Dazu, wäre man "nur" dessen Besitzer, bis hin Dazu, dass man als Eigentümer in den Meisten Fällen sogar Sämtliche Rechte an jeweiligem Media- / Multimedia-Inhalt hätte.
Der "Otto-Normal-Verbraucher" hat aber in den Allermeisten Fällen eben Nicht solche Zusätzlichen Rechte...
Deshalb sind bspw. LetsPlays auch Allermeisten nur geduldet, statt das Recht jeweiliger LetsPlayer...
Deshalb hat man sich auch Allermeisten an Copyrights zu halten, statt dass man diesbezüglich absolut Sämtliche Rechte hat...
Deshalb darf man als "Otto-Normal-Verbraucher" Selbst auch Allermeist weder lizenziern, noch unterlizenzieren...
Deshalb kann man auch nicht einfach Rechte an jeweiligen Media- / Multimedia-Inhalt für Millionen von Euros verkaufen...
Usw. usf. etc. pp. ...
Weil es um Urheberrechte geht.
Und Natürlich hat / hätte man, im Falle, als Käufer von digitalen Lizenzen Rechte, wenn jeweiliger Kaufvertrag (bspw. das Ermöglichen von Downloaden, Installieren und Spielen) einseitig vom jeweiligen Herausgeber (Verkäufer / Publisher) gebrochen / gekündigt / widerrufen / Vergleichbares werden würde, Ohne dass man Selbst gegen jeweiligen Kaufvertrag verstoßen hat / hätte (oder Ohne dass man es anderweitig Selbst zu verschulden hat / hätte) ...
Man muss / müsste eben auch nur die Erfüllung seiner Rechte Einfordern (insofern nicht freiwillig / automatisch erfüllt) ...
Bspw. Rückerstattung des Kaufpreises jeweiliger Lizenz, wenn jeweilige Lizenz eben nicht mehr wie laut Kaufvertrag vereinbart funktioniert.
🤷♂️
Geht mir genauso, meine PS5 ist auch häufiger mal monatelang nicht am Netz. Wenn das stimmen sollte, dass die Lizenz entzogen wird, wäre das der Supergau.
Ich gehe aber von Übersetzungsproblemen aus. Vermutlich wird die Lizenz dann einfach nur überprüft und wieder aktualisiert. Ansonsten werde ich wohl keine digitalen Titel mehr erwerben, wenn nach 30 Tagen schon Schluss ist. Wäre dann wirklich eher ne "Leihfrist"
Exakt. Es geht hier schlicht um ne Lizenzabfrage alle 30 Tage sprich kurz mit dem Internet Verbinden und gut ist.
Wäre dies wirklich nur ne 30 Tägige "Leihgebühr" könnte Sony den Laden schneller dicht machen als ihnen Lieb ist. 80€ für 30 Tage....dann würde ich schneller ne Videothek wieder zum Leben erwecken als ihr gucken könnt.
Natürlich ist das eine Lizenzabfrage alle 30 Tage, aber wenn man sie nicht durchführt, bleibt das Spiel dann eben unspielbar. Anders kann man es doch kaum lesen
Falls das alles überhaupt so gewollt ist und kein Bug war. Aber die technischen Voraussetzungen scheinen ja gegeben, was wiederum für sich spricht.
Also ich hatte auch schonmal Phasen in meinen Leben wo ich mehr als 30 Tage keine Internet zur Verfügung hatte. Wenn ich deswegen jetzt meine gekauften Spiele nicht mehr spielen könnte wäre dies das letzte mal das ich das mitmache und würde mir alternativen suchen. Naja diese Situation zeigt mir wieder wieso ich bei physisch bleibe.