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Nintendo dementiert Bloomberg-Bericht zu spezieller Strategie für die Switch 2 in Japan

Morgen erscheint weltweit die Nintendo Switch 2. Dabei verfolgt Nintendo vermutlich eine gute Strategie, um einen erfolgreichen Start der neuen Hybridkonsole auf dem japanischen Heimmarkt sicherzustellen. Immerhin kann das japanische Unternehmen auf mehr als 35 Millionen verkaufte Geräte der Nintendo Switch im eigenen Land zurückblicken. An diesen Erfolg möchte Nintendo sicherlich anknüpfen.

Dazu wird die Nintendo Switch 2 bei japanischen Einzelhändlern zu einem vergleichsweise niedrigen Großhandelspreis angeboten. Das japanische Modell kostet 49.980 Yen, was umgerechnet etwa 350 US-Dollar bzw. 305 Euro entspricht. Der weltweite Einzelhandelspreis liegt bei rund 450 US-Dollar, während wir in Deutschland im My Nintendo Store derzeit 469,99 Euro zahlen. Das Japan-exklusive Modell wird jedoch nur japanische Sprachkonten unterstützen.

Höhere Marge für Einzelhändler?

Laut einem Bloomberg-Artikel möchte Nintendo den Preis der Konsole so niedrig halten, dass Einzelhändler eine Bruttomarge von 5 Prozent pro „Switch 2“-Verkauf erzielen können, verglichen mit den üblichen 2 Prozent bei Spielekonsolen. Dieser höhere Gewinn würde einen zusätzlichen Anreiz für große japanische Einzelhändler schaffen, die Konsole stärker zu bewerben.

Der Hintergrund für diese Preisgestaltung könnte daran liegen, dass Konsolen in der Regel weder für Einzelhändler noch für Konsolenhersteller besonders profitabel sind. Sie werden stattdessen mit einer niedrigen Marge verkauft, um eine möglichst große Installationsbasis zu schaffen. Auf diese Weise haben zukünftige Softwareangebote und Peripheriegeräte eine größere Absatzmöglichkeit. So ähnlich wie es bei der ersten Nintendo Switch ist.

Ob an dem Bloomberg-Artikel etwas dran ist, lässt sich zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht sagen. Kurz nach dessen Veröffentlichung meldete sich Nintendo bei Twitter zu Wort und schrieb, dass der Bericht über den Großhandelspreis der Nintendo Switch 2 auf dem japanischen Markt „nicht wahr“ ist und das Unternehmen keine Informationen über die Geschäftsbedingungen mit Vertriebs- und Einzelhandelspartnern bekannt gebe.

Via Gamerant, Gamingbolt, Bildmaterial: Nintendo

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