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	<title>Verbraucherschutz Archive &#8226; JPGAMES.DE</title>
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	<description>Die ganze Welt der japanischen Videospiele</description>
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		<title>Neues Gesetz macht deutlich, dass euch digitale Spiele nicht wirklich gehören</title>
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		<dc:creator><![CDATA[pino]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Oct 2024 05:39:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Branche]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von "kaufen" kann keine Rede sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jpgames.de/2024/10/neues-gesetz-macht-deutlich-dass-euch-digitale-spiele-nicht-wirklich-gehoeren/">Neues Gesetz macht deutlich, dass euch digitale Spiele nicht wirklich gehören</a> erschien zuerst auf <a href="https://jpgames.de">JPGAMES.DE</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Frage, ob einem käuflich erworbene digitale Spiele überhaupt gehören, beschäftigt Videospiel-Fans nicht erst seit gestern. Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom positioniert sich nun deutlich zu der Frage.</p>



<p>Wie <a href="https://www.theverge.com/2024/9/26/24254922/california-digital-purchase-disclosure-law-ab-2426">The Verge</a> berichtet, unterzeichnete Newsom kürzlich ein neues Gesetz, das digitalen Shops die Verwendung von Begriffen wie „kaufen“ verbietet, es sei denn, KundInnen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie für eine Lizenz für ein Spiel bezahlen, deren Gültigkeit jederzeit ablaufen kann.</p>



<p>„Da Einzelhändler sich immer mehr vom Verkauf physischer Medien abwenden, ist der Verbraucherschutz beim Kauf digitaler Medien immer wichtiger geworden“, so Jacqui Irwin – Mitglied der kalifornischen Versammlung – in einer Erklärung.</p>
<p>Und weiter. &#8222;Ich danke dem Gouverneur für die Unterzeichnung von AB 2426, wodurch sichergestellt wird, dass die falsche und irreführende Werbung von Verkäufern digitaler Medien, die den Verbrauchern fälschlicherweise sagen, dass ihre Einkäufe ihnen gehören, der Vergangenheit angehört.&#8220;</p>



<p>Mehrere namhafte Unternehmen haben in den letzten Jahren Spiele komplett offline genommen. Das veranlasste zahlreiche SpielerInnen, die Rechtmäßigkeit der Sperrung des Zugriffs auf Spiele, für die man bezahlt hat, infrage zu stellen.</p>



<p>via <a href="https://www.videogameschronicle.com/news/california-forces-digital-stores-to-admit-players-dont-own-digital-content/">VGC</a>, Bildmaterial: Sony</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jpgames.de/2024/10/neues-gesetz-macht-deutlich-dass-euch-digitale-spiele-nicht-wirklich-gehoeren/">Neues Gesetz macht deutlich, dass euch digitale Spiele nicht wirklich gehören</a> erschien zuerst auf <a href="https://jpgames.de">JPGAMES.DE</a>.</p>
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		<item>
		<title>Nintendo verliert: Richter vom OLG Frankfurt entscheiden für den Verbraucherschutz</title>
		<link>https://jpgames.de/2021/12/nintendo-verliert-richter-vom-olg-frankfurt-entscheiden-fuer-den-verbraucherschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tony]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Dec 2021 14:13:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Branche]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Nintendo]]></category>
		<category><![CDATA[Nintendo eShop]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es geht um Vorbestellungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jpgames.de/2021/12/nintendo-verliert-richter-vom-olg-frankfurt-entscheiden-fuer-den-verbraucherschutz/">Nintendo verliert: Richter vom OLG Frankfurt entscheiden für den Verbraucherschutz</a> erschien zuerst auf <a href="https://jpgames.de">JPGAMES.DE</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß den Geschäftsbedingungen von Nintendo gibt es auch im Nintendo eShop ein gesetzliches Widerrufsrecht. Doch es gab eine Besonderheit, bei der EndverbraucherInnen in den Ofen guckten. Mit dem ausgeführten Vorab-Download (oft sieben Tage vor der Veröffentlichung) erlosch das Widerrufsrecht.</p>
<p>Dabei kann man das Spiel dann noch gar nicht spielen. Gut möglich, dass bis zum Vorab-Download die 14-tägige Widerrufsfrist noch gar nicht abgelaufen ist. Nicht so cool fand man im Norwegen.</p>
<p>Der dortige Verbraucherschutz strengte schon vor Jahren eine Klage an, die über den deutschen Verbraucherschutz führte, weil Nintendo of Europe in Frankfurt beheimatet ist. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen.</p>
<p>Nintendo hatte sich auf eine Ausnahmeregelung bezogen, die nach Ansicht des Verbraucherschutzes aber nicht angewandt werden konnte. Denn Nintendo hat mit dem Vorab-Download keinesfalls den Vertrag erfüllt. Der Verbraucherschutz blieb aber dran und hatte nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg.</p>
<p>&#8222;Die Richter hatten Nintendo in der mündlichen Verhandlung nach Erörterung der Rechtslage nahegelegt, den Unterlassungsanspruch des vzbv als berechtigt anzuerkennen. Dem kam das Unternehmen nach. Im Anerkenntnisurteil gab das Gericht der Klage des vzbv in vollem Umfang statt. Wie bei solchen Urteilen üblich, enthält das Anerkenntnisurteil keine Entscheidungsgründe&#8220;, heißt es vom <a href="https://www.vzbv.de/urteile/gericht-bestaetigt-widerrufsrecht-bei-videospielen" target="_blank" rel="noopener">Verbraucherschutz</a>.</p>
<p>Formal gilt das Urteil nur für norwegische Verbraucher. Die Rechtslage in Norwegen entspricht aber natürlich jener in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Laut vzbv hat Nintendo bereits Anpassungen am norwegischen und deutschen Nintendo eShop vorgenommen.</p>
<p>Auf der <a href="https://ec.nintendo.com/DE/de/support/pre_order?_ga=2.83900825.145638706.1638882141-632735560.1616245172" target="_blank" rel="noopener">Support-Seite</a> von Nintendo heißt es aber noch, dass ihr eure &#8222;Vorbestellung bis zum Start des Downloads, der sofort nach Ausführung der Zahlung beginnt&#8220; stornieren könnt. &#8222;Die Zahlung wird innerhalb von sieben Tagen vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum des Produkts ausgeführt.&#8220;</p>
<p>Bildmaterial: Super Mario 3D World + Bowser’s Fury, <a href="https://www.nintendo.de/Spiele/Nintendo-Switch/Super-Mario-3D-World-Bowser-s-Fury-1832228.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nintendo</a></p>
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		<item>
		<title>Vage Lieferangaben beim Vorbestellen sind unzulässig</title>
		<link>https://jpgames.de/2018/07/vage-lieferangaben-beim-videospiele-vorbestellen-sind-unzulaessig/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tony]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jul 2018 16:00:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[TOM]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Vorbestellermarkt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>"Bald verfügbar" - diese Angabe hält das OLG München für unzulässig. Dass dieses Urteil den Vorbestellermarkt umkrempelt, ist aber wohl nicht zu erwarten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jpgames.de/2018/07/vage-lieferangaben-beim-videospiele-vorbestellen-sind-unzulaessig/">Vage Lieferangaben beim Vorbestellen sind unzulässig</a> erschien zuerst auf <a href="https://jpgames.de">JPGAMES.DE</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein interessantes Urteil fällte das Oberlandesgericht München am 17. Mai 2018 bezüglich eines Onlineangebots von Media Markt. Die <a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/urteil-zu-fehlerhaften-lieferangaben-auf-mediamarktde-27801" target="_blank" rel="noopener">Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen</a> hatte geklagt und Recht bekommen. Demnach sind Händler dazu verpflichtet, bei Bestellungen einen konkreten Liefertermin zu nennen. Angaben wie &#8222;bald verfügbar&#8220; oder &#8222;coming soon&#8220; genügen diesen Vorgaben nicht, wurde entschieden. Insbesondere beim Videospiele vorbestellen sind solche Angaben keine Seltenheit. &#8222;Wenn Verbraucher eine Ware im Internet bestellen, müssen Anbieter angeben, bis wann die Ware geliefert wird&#8220;, erklärt Wolfgang Schuldzinski vom NRW-Verbraucherschutz.</p>
<h3>&#8222;Bald verfügbar&#8220; &#8211; das ist zu unbestimmt</h3>
<p>Schon im Oktober erwirkte der Verbraucherschutz ein Urteil des Landgerichts München I. Grund der Klage war ein Angebot von Media Markt zum Smartphone Samsung Galaxy S6 im August 2016. Die Lieferangabe sagte ein &#8222;bald verfügbar&#8220; voraus und forderte die Kundschaft auf, sich &#8222;jetzt ein Exemplar zu sichern&#8220;. Eine zu vage Angabe, die den gesetzlichen Vorgaben zur Informationspflicht nicht genüge, entschieden die Richter damals. Bis zum Ende des Liefervorgangs müssten Kunden wissen, wie lange die Lieferzeit maximal sein würde. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil nun. Eine Revision wurde nicht zugelassen, es besteht aber noch die Möglichkeit zur Beschwerde, bis die Rechtskraft erlangt ist.</p>
<p>Bei Media Markt soll jedoch auf eine Beschwerde verzichtet werden, wie man <a href="https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zum-Online-Shopping-Lieferangabe-bald-verfuegbar-reicht-nicht-4106344.html" target="_blank" rel="noopener">gegenüber heise erklärte</a>. Ohnehin sei diese Praxis veraltet. &#8222;Der Hinweis ‘Der Artikel ist bald verfügbar‘ wurde früher bei Artikeln, die noch nicht lieferbar waren, verwendet. [&#8230;] Das ist jedoch bereits seit Januar 2017 nicht mehr der Fall. Aus diesem Grund werden wir auch keine Beschwerde gegen das Urteil des OLG München einlegen, da sich der Gegenstand der Klage längst erledigt hat.&#8220;</p>
<h3>Videospiele vorbestellen: Das große Geschäft</h3>
<p>Den florierenden Vorbestellermarkt in der Videospielwelt sieht man offenbar nicht in Gefahr. Dabei dürfte dieser vom Urteil am meisten tangiert werden. Der Vorbestellermarkt ist in der Branche in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Publisher wie Händler buhlen um die Gunst der Käufer, zahlreiche Boni für das frühzeitige Kaufen gehören inzwischen eher zur Regel denn zur Ausnahme.</p>
<p><figure id="attachment_185331" aria-describedby="caption-attachment-185331" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/shadow-boni.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-185331 size-medium" src="https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/shadow-boni-300x157.jpg" alt="Videospiele vorbestellen" width="300" height="157" srcset="https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/shadow-boni-300x157.jpg 300w, https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/shadow-boni-768x402.jpg 768w, https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/shadow-boni-1024x536.jpg 1024w, https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/shadow-boni.jpg 1200w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-185331" class="wp-caption-text">Square Enix platziert Monate vor der Veröffentlichung bereits Vorbesteller-Steelbooks im stationären Handel.</figcaption></figure></p>
<p>Inzwischen gibt es nicht nur unzählige digitale Zusatzboni wie DLCs. Bei <a href="http://www.mediamarkt.de/de/product/_shadow-of-the-tomb-raider-croft-edition-inkl-steelbook-adventure-playstation-4-2427445.html" target="_blank" rel="noopener">Shadow of the Tomb Raider</a> geht Square Enix für mehr Sichtbarkeit im Handel sogar soweit, schon Monate vor der Veröffentlichung <strong>physische Steelbooks</strong> zu platzieren. Man investiert also geradezu in Vorbestellungen.</p>
<p>Das schicke Maya-Steelbook kann man bei Media Markt und Saturn für 4,99 Euro kaufen. Als Bonus liegen auch noch &#8222;drei hochwertige Art Cards&#8220; mit Cover-Motiven aktueller Tomb-Raider-Spiele bei. Fans sind entzückt. Immerhin: Der Kaufpreis wird beim Release angerechnet. Und zumindest weiß man sicher, dass Shadow of the Tomb Raider am 14. September 2018 erscheint. Zumindest einigermaßen sicher.</p>
<p><a href="http://www.mediamarkt.de/de/product/_fifa-19-champions-edition-sport-playstation-4-2439349.html" target="_blank" rel="noopener">Im Falle von FIFA 19</a> winkt bei einer Vorbestellung bei Media Markt sogar ein <strong>Vorabzugriff</strong> drei Tage vor der Veröffentlichung &#8211; wie attraktiv das für viele FIFA-Spieler ist, dürfte klar sein. In Assassin&#8217;s Creed Odyssey gibt es die <strong>Zusatzmission</strong> &#8222;Der blinde König&#8220; nur als Vorbestellerbonus oder beim Kauf der teuersten von vielen Editionen. Nur einige von vielen aktuellen Beispielen.</p>
<h3>Das ist die aktuelle Praxis bei Media Markt und Amazon</h3>
<p>Ein Blick auf mediamarkt.de zeigt, dass es dort sogar eine <a href="http://www.mediamarkt.de/de/category/_games-vorbesteller-563105.html" target="_blank" rel="noopener">eigene Kategorie für Games-Vorbestellungen gibt</a>. 358 Artikel sind derzeit dort gelistet, tatsächlich sind alle Artikel zumindest mit einem Releasezeitraum versehen und kategorisiert. Death Stranding, Cyberpunk 2077 oder Beyond Good &amp; Evil 2 sucht man vergebens.</p>
<p>Bei Amazon scheint man die Sache noch nicht ganz so sorgfältig anzugehen. Death Stranding ist &#8222;derzeit nicht verfügbar&#8220;, aber trotzdem zur Vorbestellung freigegeben. Ebenso The Last of Us: Part II und Final Fantasy VII Remake. Lieferung immerhin &#8222;am Erscheinungstag&#8220;. Dem Gerichtsurteil dürfte diese Praxis nicht entsprechen. Bei Devil May Cry 5 wagt man sogar eine &#8222;Bestellen Sie jetzt&#8220;-Aufforderung mit der Angabe des Liefertermins am 31. Mai 2019. Beyond Good &amp; Evil 2 wird mit einem &#8222;Releasetermin&#8220; am 31. Dezember 2019 gelistet. Derartiges nannte man bisher &#8222;Platzhalter&#8220;.</p>
<p><figure id="attachment_185332" aria-describedby="caption-attachment-185332" style="width: 594px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/dmc5-16072018.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-185332" src="https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/dmc5-16072018-1024x473.jpg" alt="" width="594" height="274" srcset="https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/dmc5-16072018-1024x473.jpg 1024w, https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/dmc5-16072018-300x139.jpg 300w, https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/dmc5-16072018-768x355.jpg 768w, https://jpgames.de/wp-content/uploads/2018/07/dmc5-16072018.jpg 1277w" sizes="(max-width: 594px) 100vw, 594px" /></a><figcaption id="caption-attachment-185332" class="wp-caption-text">Die aktuelle Produktseite zu Devil May Cry 5 bei Amazon. &#8222;Bestellen Sie jetzt&#8220;. &#8222;Dieser Artikel erscheint am 31. Mai 2019&#8220;. Capcom hat den Releasezeitraum bisher offiziell auf &#8222;Frühjahr 2019&#8220; eingeschränkt &#8211; vorläufig.</figcaption></figure></p>
<p>Das wird wohl eine Praxis sein, die sich in einer Grauzone bewegt. Amazon könnte argumentieren, dass dies der zu erwartende späteste Liefertermin seitens des Händlers ist. Gemeinsam mit der Herstellerangabe &#8222;Frühjahr 2019&#8220; dürfte man auf der sicheren Seite sein. Insgesamt dürfte anzunehmen sein, dass Händler in Zukunft verstärkt darauf achten werden, ihre Produktseiten mit Lieferdaten oder zumindest konkreteren Angaben zu versehen. Zumindest in dieser Sache vielleicht zum Nachteil der Kundschaft, denn solche &#8222;Platzhalter&#8220; haben noch nie für Transparenz gesorgt.</p>
<p>Ob mehr Platzhalter der Sache dienlich sind, darf angezweifelt werden. Beim Verbraucherschutz NRW hat man das Thema Videospielvorbestellungen schon länger auf dem Radar. Sicher nicht zu Unrecht. Die Argumente des Verbraucherschutzes sind nicht von der Hand zu weisen. In <a href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/apps-und-software/videospiele-vorbestellen-geschaeft-mit-der-vorfreude-17744" target="_blank" rel="noopener">einem Artikel &#8222;Das Geschäft mit der Vorfreude&#8220;</a> warnt man vor Verschiebungen und spielerischen wie optischen Änderungen am Spiel im Zeitraum der Ankündigung bis zum Release. Außerdem berät man in Sachen Kaufrücktritt.</p>
<h3>Embargos und Preisverfall sprechen gegen Vorbestellungen</h3>
<p>Immer wieder passiert es trotzdem, dass Spieler mit Vorbestellungen auf die Nase fallen. Oft genug fällt das sogenannte Embargo für berichtende Medien erst am Releasetag. Testberichte sind im Internet dann dank Geheimhaltungsverträgen erst am Veröffentlichungstag zu finden, Kunden können sich nicht vorab bei neutralen Medien über ihr sehnlichst erwartetes Wunschprodukt informieren. Dafür läuft die PR-Maschine wenige Wochen vor der Veröffentlichung auf Hochtouren. Wie gut oder schlecht das Spiel ist, erfahren Spieler dann erst, wenn sie es bereits in den Händen halten. Auch über spürbaren Preisverfall wenige Tage nach dem Release sind Vorbesteller immer wieder entzürnt. Ein Lerneffekt war bisher nicht messbar.</p>
<p>Update am 18.07.2018 um 15:45 Uhr: In den sozialen Netzwerk wurde in einem Einzelkommentar der Vorwurf der Doppelmoral laut, weil in diesem Artikel einzelne Auswüchse des Vorbestellermarktes kritisiert werden, gleichzeitig auf JPGAMES aber Affiliate-Marketing (auch bei Vorbestellungen) zum Einsatz kommt. <a href="https://forum.jpgames.de/index.php?thread/56473-vage-lieferangaben-beim-vorbestellen-sind-unzul%C3%A4ssig/&amp;postID=743852#post743852">Dazu habe ich mich im Forum an dieser Stelle erklärt</a>.</p>
<p><img decoding="async" src="https://vg07.met.vgwort.de/na/27a523c5e63d41d497d5b4d7ca8d08a4" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://jpgames.de/2018/07/vage-lieferangaben-beim-videospiele-vorbestellen-sind-unzulaessig/">Vage Lieferangaben beim Vorbestellen sind unzulässig</a> erschien zuerst auf <a href="https://jpgames.de">JPGAMES.DE</a>.</p>
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