Derzeit sind Lootboxen in aller Munde, nach DLCs und Season-Pässen offenbar das nächste große Übel der Videospielbranche. Viele Fans haben sich bereits eine Meinung dazu gebildet und forderten gleiches auch von den Institutionen, die Videospiele jugendschutztechnisch beobachten. Denn immerhin seien diese Lootboxen pures Glücksspiel – und Glücksspiel ist gemeinhin streng reglementiert. Sollte man da bei Glücksspiel in Videospielen nicht auch ganz genau hinschauen?
Die amerikanische ESRB erteilte dem bereits eine Absage und auch dessen europäisches Pendant PEGI hob die Hände. Die USK zog mit ihrem offiziellen Statement nun erwartungsgemäß gleich. Ein komplexes Thema sei es, das man nicht abschließend beantworten könne. Doch nach „üblicher Auffassung“ könne von Glücksspiel „bisher“ nicht die Rede sein. Vielmehr sieht die USK die Lootboxen als „Geschäftsmodell“ und vergleicht es mit Losen auf dem Jahrmarkt, Figuren aus Überraschungs-Eiern und dem Sammeln von Panini-Bildchen.
Unproblematisch seien Lootboxen aber deshalb keineswegs. Besonders Portale, die den Weiterverkauf von Ingame-Items anbieten und somit keine offiziellen Geschäftswege seien, seien nicht zulässig. Doch das könne nicht dem Hersteller des Spiels zur Last gelegt werden. Ganz deutlich sagt die USK zudem: Bezahlmodelle von Spielen und Geschäftsmodelle von Anbietern sind nicht Gegenstand der Altersprüfung. Eine höhere Einstufung wegen Lootboxen ist also in der Schlussfolgerung nicht vorgesehen.
Ein bisschen Positionierung findet sich dann doch noch in der Stellungnahme. „Uns scheint es, als wäre der Einbau von Lootboxen oder ähnlichen Mechanismen in Vollpreisspielen vielen Spieler*innen ein Dorn im Auge“, heißt es. „Für uns ist das ein Indiz, dass es sich hier nicht nur um ein Jugendschutz-Thema handelt, sondern vielleicht auch um Ärger über neue und alte Geschäftsmodelle ganz unabhängig von ihrer möglichen Wirkung auf Minderjährige.“
Bildmaterial „Lootboxen“: Free-Photos auf Pixabay