Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) hat Valve Software als Betreiber von Steam darüber informiert, dass für den Vertrieb über die Plattform neue Regelungen gelten, die auch rückwirkend in Kraft treten.
Demnach bedarf es für in Deutschland veröffentlichte Spiele einer Inhaltsbewertung bzw. Alterskennzeichnung – die Regelung gilt, wie gesagt, für neue Titel und Bestandsspiele.
„Die deutsche Regulierungsbehörde BZKJ hat uns gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ihre Auslegung des Gesetzes alle Spiele auf Steam umfasst – auch die, die vor Inkrafttreten des Gesetzes auf den Markt gebracht wurden“, so die entsprechende Meldung in der Steam Community.
Das hat natürlich Folgen. Es heißt weiter: „Infolgedessen sind wir verpflichtet, in Deutschland nur noch Spiele zum Verkauf anzubieten, die entweder den in Steam integrierten Bewertungsprozess durchlaufen haben oder von der deutschen Bewertungsagentur USK bewertet wurden.“
Über diese Webseite können Entwickler und Publisher überprüfen, wie es um den aktuellen Einstufungsstatus ihrer Spiele steht. Eine Inhaltsbewertung via Steam kann etwa für Bestandsspiele nachgeholt werden.
via GamesMarkt, Bildmaterial: Steam