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Neue Regelung: Diese Kriterien müssen Spiele hierzulande fortan für den Steam-Vertrieb erfüllen

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) hat Valve Software als Betreiber von Steam darüber informiert, dass für den Vertrieb über die Plattform neue Regelungen gelten, die auch rückwirkend in Kraft treten.

Demnach bedarf es für in Deutschland veröffentlichte Spiele einer Inhaltsbewertung bzw. Alterskennzeichnung – die Regelung gilt, wie gesagt, für neue Titel und Bestandsspiele.

„Die deutsche Regulierungsbehörde BZKJ hat uns gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ihre Auslegung des Gesetzes alle Spiele auf Steam umfasst – auch die, die vor Inkrafttreten des Gesetzes auf den Markt gebracht wurden“, so die entsprechende Meldung in der Steam Community.

Das hat natürlich Folgen. Es heißt weiter: „Infolgedessen sind wir verpflichtet, in Deutschland nur noch Spiele zum Verkauf anzubieten, die entweder den in Steam integrierten Bewertungsprozess durchlaufen haben oder von der deutschen Bewertungsagentur USK bewertet wurden.“

Über diese Webseite können Entwickler und Publisher überprüfen, wie es um den aktuellen Einstufungsstatus ihrer Spiele steht. Eine Inhaltsbewertung via Steam kann etwa für Bestandsspiele nachgeholt werden.

via GamesMarkt, Bildmaterial: Steam

4 Kommentare

  1. Das ist mal wieder ein ganz schönes Chaos, was unsere Lieblingsbehörde hier nun plant. Zumal da sämtliche Titel auch rückwirkend mit einbezogen werden. Das kann letztendlich dazu führen, dass ein riesiger Haufen an ungeprüfter Titel bald aus dem deutschen Store nicht mehr aufrufbar sein werden. Und das sind bereits ne menge. Valve hat ja für den deutschen Markt schon ne menge entsorgt, allen voran Eroge, aber auch eher unscheinbare Spiele wie Fear and Hunger, die allen voran natürlich recht derb sind, was die grafischen Inhalte angeht.

    Die Meldung hier ist einfach mal ein richtiger Brocken. Und es ist leider wieder mal die Machtdemonstration einer Behörde, die halt immer mehr an Relevanz verliert. Doch dann kann man sich sicher sein, alle 2-3 Jahre meldet sich die BZKJ (ehemals BPJM, vormals BPJS) dann nochmal, um zu zeigen und zu sagen "Hey Leute, wir sind noch da, uns gibt es noch". Deutschland ist weiterhin eines der ganz wenigen Länder in Europa, die noch ihr eigenes System für Altersfreigaben haben und diese Aufgaben nicht der PEGI überlassen. Die Neuregelung der BZKJ wird vermutlich nun dafür sorgen, dass zahlreiche, völlig unbedenkliche Titel für deutsche Nutzer nicht mehr zum Kauf verfügbar sein werden.

  2. Mal ne Frage, vielleicht kann das jemand beantworten.

    Wenn ich den Key für ein Spiel, das es hierzulande auf Steam nicht zu kaufen gibt, mir bei einem Keyseller oder dem Entwickler direkt kaufe, würde der dann mit meinem dt. Konto überhaupt funktionieren? Oder wär das Spiel für mich trotzdem "gesperrt"?

  3. Ich hab das Spiel auf der Wishlist, aber wenn ich es anklicke ist die Shopseite gesperrt.

    Ist also wohl einer der Fälle, wo das nachträglich (nachdem ich es gewishlisted hatte) vom deutschen Steam gelöscht wurde.

    Also kann ich's knicken... zumindest bei Steam.

  4. Ich dachte eigentlich, dass Spiele in Deutschland sowieso von der USK geprüft werden müssen, um angeboten zu werden.

    Das ist mir jetzt neu.

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