Patentstreitigkeiten sind Alltagsgeschäft; für Nintendo wie für viele andere Firmen. Doch seltener gibt es dazu auch ernsthafte Gerichtsverfahren, die nicht von sogenannten Patenttrollen angestrebt sind, deren einziges Geschäftsmodell es ist, durch gezielte Patentkäufe über Gerichtsentscheidungen Kapital schlagen zu wollen. Ein durchaus ernsthaftes ist das Verfahren, das Philips gegen Nintendo führt, u.a. in Großbritannien. An einem britischen Gericht wurde diesbezüglich nun ein erstes Urteil gefällt.
Im Falle von zwei Wii-Patenten hat das Gericht in dem lange geführten Rechtsstreit zugunsten von Philips entschieden. Hier geht es konkret um die Technologie zur Erkennung von Gesten und Bewegungen, wie sie der Wiimote zugrunde liegt. Bei einem dritten Patent gab das Gericht Nintendo Recht. Hier drehte sich der Streit um ein Patent, das sich mit der Darstellung des Körpers in einer virtuellen Umgebung befasst.
Nintendo will die Entscheidungen anfechten, das letztinstanzliche Urteil ist also noch längst nicht gesprochen. Philips hingegen strebt einen Schadensersatz und einen Verkaufsstopp der Nintendo Wii U an, der jedoch noch nicht erwirkt ist. Das erste Urteil nennt Philips in einer Stellungnahme „einen ersten Etappensieg“. Laut Philips befindet man sich bereits seit 2011 in Gesprächen mit Nintendo, die allerdings kein zufriedenstellendes Ergebnis über eine Lizenzierung fanden.
In der nächstinstanzlichen Behandlung des Falles will Nintendo nun laut US-Medien nachweisen, dass die zwei von drei von der Erstinstanz anerkannten Philips-Patente für die letztlich entwickelten Wii-Produkte keine Relevanz haben. Der Handel von Nintendo-Produkten ist nach Medienberichten nicht in Gefahr, darüber hat die Erstinstanz auch nicht entschieden. Es steht zu erwarten, dass sich der Rechtsstreit noch einige Monate hinzieht.