Nicht nur in Deutschland geraten gewalthaltige Videospiele in das Visier politischer Gruppen. Wie der Washington Examiner berichtet, sind Hersteller „gewalthaltiger Videospiele“ von Steuererleichterungen, die in der aktuellen Reform des Steuerwesens beschrieben werden, künftig ausgenommen.
Ziel dieser Steuererleichterungen ist es, Firmen, welche auch Forschung und Entwicklung betreiben, auf dieser Basis zusätzliche Gelder für jene Abteilungen zukommen zu lassen, um sie im internationalen Markt konkurrenzfähig zu halten. Andere Länder besitzen bereits derartige Passus in ihrer Steuergesetzgebung.
Auf Seite 24 des Gesetzesvorschlages (PDF-Datei) wird jedoch erwähnt, dass Hersteller von gewalthaltigen Videospielen von diesen Erleichterungen ausgeschlossen werden sollen, um „Schlupflöcher zu schließen“. Davon betroffen wären allerdings nicht nur gewalthaltige Spiele, sondern auch gewaltfreie. So müsste beispielsweise EA die Herstellung der „Battlefield“–Reihe einstellen, um von der Steuerrevision zu profitieren, da aus dem gleichen Hause Reihen wie FIFA oder Die Sims stammen, die keine Gewalt aufweisen.
Besonders pikant ist dabei, dass auf der nächsten Seite des Dokuments erwähnt wird, dass die Revision des Steuerrechtes dazu dient, politisch motivierte Ungleichmäßigkeiten in der Besteuerung auszugleichen und „Gewinner und Verlierer“ rein an ihrer wirtschaftlichen Stärke zu messen – ein Umstand, dem dieser Passus entgegenwirkt.
Zuletzt kommt hinzu, dass Videospiele seit 2011 Redefreiheit gemäß des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung genießen, ungeachtet des Gewaltgrades. Somit könnte der Gesetzesvorschlag für verfassungswidrig erklärt werden. Bereits letzten Mai schrieb Dave Thier in Forbes, dass die zusätzliche Besteuerung nicht nur problematisch sei, sondern der US-Regierung die Bürde auferlege, jedes Kunstwerk zu evaluieren, ob es bestrafungswürdig sei.
Es sei zuletzt angemerkt, dass hier von Steuererleichterungen die Rede ist, nicht von zusätzlicher Besteuerung, dennoch entsteht eine größere Steuerlast für die betroffenen Firmen.