Sega scheint aufgrund langer Nichtnutzung das Shenmue Trademark verloren zu haben. Die Shenmue-Suche bei USPTO liefert: “Registrierung abgebrochen, weil der Registrant unter Sektion 8 keine akzeptierbare Absicht hinterlegt hat. Um alle Dokumente einzusehen, klick auf den Trademark Document Retrieval Link oben auf dieser Seite.”
DualShockers weist darauf hin, dass sich Sektion 8 des Trademark-Gesetzes auf die „wiederholte Nutzung“ und „entschuldbare Nichtnutzung“ der registrierten Marke bezieht. Dies gibt den Trademark-Inhabern ein Zeitfenster um den Beweis zu liefern, dass die Marke genutzt wird. Oder aber eine Entschuldigung vorzubringen, warum dies nicht so ist.
Es sieht danach aus, als hätte sich Sega bisher nicht um das Trademark gekümmert, das 2002 registriert wurde. Allerdings ist das Trademark-Recht ziemlich kompliziert und es gibt verschiedene Möglichkeiten, verlorene Trademarks wieder zurück zu gewinnen. Und dann gibt es da ja auch noch andere Länder auf der Welt, außer die USA.
So oder so scheint Sega sich aktuell recht wenig um Shenmue zu scheren. Ganz im Gegensatz zu Shenmue-Macher Yu Suzuki, der immer wieder über eine Fortsetzung der Serie nachdenkt, aber dem leider aufgrund der Rechtslage die Hände gebunden sind.
via vg247