Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gegenüber GamesMarkt bestätigt hat, wurde Dead Rising 3 im Eilverfahren mit sofortiger Wirkung indiziert. Den dritten Teil der Serie ereilt damit das gleiche Schicksal wie die beiden Vorgänger, die ebenfalls auf dem Index stehen.
Nachdem Dead Rising 3 von der USK keine Altersfreigabe erhalten hat, hatte Microsoft den Titel in Deutschland ohnehin nicht auf den Markt gebracht. Von der Indizierung ist aber nun auch die PEGI-Version betroffen, die man sich leicht beispielsweise über Amazon importieren konnte.
Damit sieht die BPjM im Falle von Dead Rising 3 die Voraussetzungen für ein strafrechtliches Verbreitungsverbot gegeben, welches aber nur ein Gericht aussprechen kann. Die PEGI-Version darf somit zwar noch verkauft werden, aber nicht mehr beworben und ausgelegt werden. Man erhält sie also nur noch auf Nachfrage.
via mediabiz