Europa News

EU-Urteil: Downloadspiele dürfen weiterverkauft werden

In einem heute verkündeten Urteil hat der europäische Gerichtshof Downloadplattformen dazu aufgefordert, ihren Kunden künftig den Weiterverkauf von Softwarelizenzen zu gestatten. Konkret heißt es in dem Urteil, dass der ursprüngliche Inhaber der Distributionsrechte diese in der EU künftig verliere, sofern es sich bei der Lizenz um eine unbegrenzte handele. Dies betreffe nicht nur Software, die über DDL angeboten wird – auch normal im Handel erhältliche Software auf physischen Datenträgern ist von dieser neuen Regelung betroffen.

Des weiteren dürfen Publisher keineswegs die Funktionsweise der Software einschränken und für eine erneute vollwertige Nutzung Geld verlangen – ein System, welches Sony derzeit mit Spielen für die PlayStation Vita praktiziert. Wörtlich hieß es, dass derartige Restriktionen über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums hinaus gingen. Dem Urteil war ein Streit zwischen der Softwarefirma Oracle und UsedSoft, einer in Deutschland ansässigen Firma, die mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt, vorangegangen.

Damit schiebt der EU-Gerichtshof dem Trend der Industrie, den Gebrauchtspielemarkt blockieren zu wollen, einen Riegel vor. Vorerst werden den Kunden also wieder mehr Rechte zugesagt – vorerst einerseits, da das Urteil mit Sicherheit nochmals angefochten wird, andererseits werden findige Köpfe nach einem neuen Weg suchen, Kundenrechte zu beschneiden.