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PlayStation 5: Bestellungen am 19. November werden in „folgenden Wochen“ geliefert

In dieser Woche hat Sony angekündigt, dass PlayStation 5 zum Veröffentlichungstag am 19. November 2020 nicht im stationären Handel erhältlich sein wird. Sony bittet Kunden davon abzusehen, in lokale Geschäfte zu pilgern und nach Konsolen zu suchen. Das galt laut Mitteilung vorrangig dem Schutz aller Fans, Händler und Angestellten vor COVID-19. Ein Grund dürfte aber auch sein, dass Sony ganz einfach nicht ausreichend Konsolen ausliefern kann. Zumindest keine Zahl, die auch nur eine annähernd flächendeckende Verfügbarkeit gewährleisten könnte.

Dafür soll es am 19. November eine neue „Vorbestellerwelle“ geben, die dann ja eigentlich anlässlich der Veröffentlichung keine Vorbestellung mehr ist. Doch wer am 19. November an eine erfolgreiche Bestellung der begehrten Konsolen kommen sollte, muss sich trotzdem noch eine Weile gedulden. Was in Sonys Mitteilung bereits durchklang, kommuniziert GameStop Zing nun deutlicher.

Bestellungen am 19. November werden erst „Wochen“ später geliefert

Bei Twitter verkündete der Fachhändler nun, dass am 19. November weitere „heißbegehrte PS5 reserviert“ werden können. Allerdings: „Ihr werdet sie in den darauffolgenden Wochen schon in den Händen halten.“ GameStop wird die Konsolen also offenbar keineswegs auf Lager haben und gleich ausliefern können, sondern eben erst Wochen später. Wann genau das sein wird, kann vermutlich derzeit auch der Handel nicht sagen.

Beunruhigende Nachrichten auch für bisherige Vorbesteller

Und scheinbar müssen auch andere Fans wieder um ihre sicher geglaubten Vorbestellungen bangen. Nach den ersten, teilweise auch technisch begründeten Stornierungswellen gibt es aktuell weitere Stornierungen. Media Markt und Saturn verschicken aktuell E-Mails mit der Nachricht, man könne „aufgrund der sehr hohen Nachfrage nicht zusichern“, Fans den „gewünschten Artikel bereits zum Erscheinungsdatum am 19. November 2020“ zu liefern. Man storniert zwar nicht, vertröstet aber pro forma schon auf einen späteren Lieferzeitpunkt. Man befinde sich diesbezüglich „in einem kontinuierlichen und engen Austausch mit dem Hersteller“. Laut GamesWirtschaft wurden sämtliche Vorbesteller vorsorglich angeschrieben.

Wer eine Vorbestellung hat, sollte sie wohl trotzdem unbedingt aufrechterhalten. Denn eine PlayStation 5 im Vorweihnachtsgeschäft im Handel zu bekommen oder eine der nächsten Online-Bestellwellen zu erwischen, da stehen die Chancen wohl noch geringer.

Wer Lust hat, kann auch schon einen Blick auf die ersten PS5-Games werfen:

Bildmaterial: Sony

14 Kommentare

  1. Was ich mich schon seit längerer Zeit frage:


    Gibt es keine Gesetze oder Regelungen, die sich gegen das, was Scalper so tun, richten?


    Man muss doch nur mal überlegen, wie viele Konsolen plötzlich wieder verfügbar wären, wenn man alle Angebote bei Ebay rausnehmen würde. Ich selbst würde bei den Mondpreisen (die zudem auch enorm schwanken), nie zugreifen, aber es gibt ja offensichtlich nicht wenige, die da bieten oder zugreifen. Im Real-Shop scheint das auch möglich zu sein. Da wird die Disk-Edition für weit über 1000 € angeboten...


    Wird da nichts unternommen? Wahrscheinlich wäre es ein zu großer Aufwand...

  2. Daran ist nichts illegal wenn man die Konsole auf ebay anbietet und zudem sitzen viele bestimmt im Ausland wo wieder ganz andere Bestimmungen gelten. Letztendlich tragen aber nur die Kunden selber die Schuld daran dass sowas überhaupt noch praktiziert wird. Personen die ein oder zwei Konsolen verkaufen kann man sowieso nicht an den Karren fahren und bei denen die mehr anbieten, müsste man erst nachweisen können dass sie wirklich per Bot dran gekommen sind.


    @Aruka: Klar 2 Mio. sind gar nichts wenn man bedenkt dass bis März 10 Millionen maximal abgesetzt werden sollen. Sind ja nur 20% einer Menge die auf 4 Monate ausgelegt ist. Vermutlich schafft Sony nicht mal die 10 Millionen zu produzieren. In meinen Augen wäre es richtig einer ausgewählten Hand voll eine Konsole zu geben aber mitlerweile bekommen ja auch Sportler usw. eine Konsole geschenkt.
    Du wirst schon sehen dass es sich bis März oder noch weiter hinziehen wird bis alle Vorbesteller bedient sind. Bei der PS4 hat es sich auch teilweise fast um 5 Monate gezogen bis die Marktlage normal war. Das Problem ist dass mit dieser Aussage sicherlich viele denken dass sie bis Weihnachten ihre PS5 bekommen werden und ich schätze dass das schon rein logistisch nicht klappen wird. Am Ende ist dann wieder Sony an den Aussagen der Händler schuld.

  3. Wucher trifft hier aber nicht zu, auch wenn man zu solchen Preisen im Volksmund gerne Wucherpreise sagt ;)


    Es ist quasi das selbe wie mit Konzert/Fussballkarten, solange der Käufer diese nutzen kann, ist es "okay".
    Klar wird man da abgezockt, solange sich Leute aber abzocken lassen, wird es auch da einen Markt geben.

  4. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das Ganze zu 100% legal ist. Da werden mit Sicherheit irgendwelche Schlupflöcher genutzt und bestimmte Paragraphen und Richtlinien "gebeugt". Denn letztlich geht es bei diesen Verkäufen rein um den Profit und zumindest da könnte man mal ansetzen. Sprich: Es handelt sich hier nicht um den Verkauf nach privater Nutzung, sondern um den gezielten Weiterverkauf von Neuware an den Endverbraucher, die sich in diesem Fall noch nicht einmal im Besitz des Verkäufers befindet. Man muss ja als Verkäufer auch sicherstellen, dass die Ware dann rechtzeitig geliefert werden kann. Wird in den meisten Fällen aber nicht zutreffen.


    Mag sein, dass es bei geringen Stückzahlen noch irgendwo rechtens ist, aber sicher bin ich mir da auch nicht. Bin ja kein Experte. :D


    Das sind mal so meine Gedanken dazu und ich finde es im Übrigen ebensowenig gut, wenn jemand sich zum Beispiel zwei Stück kauft, nur um eine davon weiter zu verkaufen. Macht das Ganze nicht wirklich besser, so lange der Preis deutlich über der UVP liegt.


    Jemandem jetzt irgendwie eine Schuld zuzuweisen liegt mir eigentlich eher fern, aber im Grunde müsste man vielleicht nicht einmal beim Verkäufer oder den Kunden ansetzen, sondern bei den jeweiligen Plattformen, die sowas überhaupt erst möglich machen...

  5. Legal ist es schon, das einzige was bei diesen Fall nicht legal sein kann ist, wenn der Verkäufer zwar als Privatperson verkauft, seine Umsätze aber den Freibetrag sprengen und er damit Steuern hinterzieht.
    Das ist aber eher etwas allgemeines und nicht nur in Bezug auf scalping.


    Ebay hat oder hatte auch mal Regeln, dass Artikel, die sich noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden, innerhalb von 30 Tagen nach Auktion/Verkauf Versandfertig (im Besitz des Verkäufers) sein müssen, um solche Vorbestellungsverkäufe zu minimieren.
    Das trifft bei vielen der PS5 Vorbestellungen nicht zu, da diese schon im September angeboten wurden.


    Wucher trifft halt nur zu, wenn man Umstände des potentiellen Käufers ausnutzt, welches soweit ich mich erinnere, nicht für Luxusgüter zählt.
    Solang der Gesetzesgeber da keine Änderungen vornimmt, bleibt es wohl Legal.

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