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Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen AGBs ab

Die Verbraucherzentrale NRW hat Sony abgemahnt. Grund dafür sind die AGBs, mit denen man bei der Verbraucherzentrale in verschiedenen Punkten nicht einverstanden ist. Teile seien nicht mit dem Gesetz vereinbar und deshalb unwirksam. Die Abmahnung soll Sony dazu bewegen, Klauseln nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherzentrale zieht dabei auch den anschließenden Weg vor Gericht in Erwägung.

Konkret geht es zum Beispiel um die Regelung, dass Guthaben auf dem PSN-Konto nach zwei Jahren verfällt. Das sei eine Regelung, die auch „andere Player der Branche“ nutzen. Doch zuerst nimmt man sich wohl Sony als „Marktführer“ vor. Außerdem habe man Klauseln moniert, „nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen“. Das betreffe vor allem Spiele mit In-App-Käufen.

Kritikwürdig findet die Verbraucherzentrale aber auch die Darstellung des Widerrufsrecht bei digitalen Käufen. So etwa fehle der Hinweis, „dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten“.

via Eurogamer

13 Kommentare

  1. Wie das funktionieren soll? Jugendschutzmechanismen gibt es ja nicht erst seit heute. Ich bin mir sicher, da gibts was. Bin da nicht dafür, dass man die Hersteller da einfach mal pauschal komplett aus der Verantwortung nimmt, nur weil die Eltern da ja eigentlich aufpassen müssen. Will da auch nicht weiter ins Detail, das ist einfach mein Standpunkt, generell. Das trifft jetzt nicht nur auf diesen konkreten Fall zu.

  2. Bin da nicht dafür, dass man die Hersteller da einfach mal pauschal komplett aus der Verantwortung nimmt, nur weil die Eltern da ja eigentlich aufpassen müssen.

    Nur ums klarzustellen, komplett sollte man diese nicht aus der Verantwortung nehmen, da bin ich einer Meinung mit dir. Sie sollten Tools anbieten um genau sowas zu verhindern, diese müssen aber von den Eltern genutzt werden, andererseits müsste man Spiele ab 16 komplett digital entfernen, da selbst eine Einbindung von Kreditkarte, Altersnachweis etc. nichts bringen würde wenn das Kind Zugriff auf diese Daten hat weil die Eltern keinen eigenen Account für die Kinder erstellt haben oder die Kreditkarte nicht sicher aufbewahrt haben.

  3. Es muss natürlich eine Mischung aus allem sein, die Eltern darf man natürlich sowieso genauso wenig aus der Verantwortung nehmen :D Jeder muss einfach sein Bestes geben ;)

  4. Muss ehrlich gesagt sagen, Leute die so blöd sind und Guthaben auf Vorrat(?) kaufen sind auch selber Schuld.

    Es geht hier eher weniger um "auf Vorrat kaufen", sondern unter anderem bzw. vor allem um Beträge, die von Pre-Paid-Karten "übrig" bleiben, denke ich. Die Spiele kosten ja selten eine glatten Betrag, sondern die berühmt berüchtigten x,99€. Als Karte kaufen kann man jedoch nur glatte Beträge, weshalb immer ein paar cents/wenige Euro übrig bleiben, mit denen allein man aber nicht viel anfangen kann. Wird der Account inaktiv oder einfach lange nicht aufgeladen, verfällt dieser kleine Betrag. Im Einzelfall sicher verschmerzbar, aber über die Millionen Nutzer, die das PSN nunmal nutzen, läppert sich sicher ein kleines Sümmchen zusammen.


    Ob das gesetzeswidrig ist, wie die Verbraucherzentrale meint, weiß ich aber auch nicht...

  5. Leute die so blöd sind und Guthaben auf Vorrat(?) kaufen sind auch selber Schuld.

    Interessant (und erschreckend), wie leicht und schnell man Leute als blöd bezeichnet. Guthaben gibt es etwa nur in festen Größen (15, 20, etc.). Da hat man zwangsweise immer einen Rest. Es wäre natürlich schlau einfach in den nächsten 2 Jahren einen sinnvollen Einsatzzweck für das Restguthaben zu finden, als es verfallen zu lassen. Für den einzelnen geht es i.d.R. um kleinere Restbeträge. Aber bei X Millionen Kunden allein in Deutschland kleckert sich da durchaus was zusammen, was für 0 Leistung einbehalten wird (juristisch "ungerechtfertigt bereichert").


    Das Thema ist in anderen Branchen, wie etwa bei Prepaidtarifen am Handy, durch. Nach 2 Jahren darf auch da nix verfallen. Mindestens 3 müssen es sein und es muss eine kostenlose Rückzahlungsmöglichkeit für den Verbraucher geben.




    Warum denn?

    Weil Eltern nicht automatisch für alles haften und ihre Kinder 24/7 überwachen können / müssen.


    Gerade die In-App-Käufe sind es ja, die zur hohen Kostenfalle werden (können) und das da ja auch beabsichtigt ist. Um es mal juristisch zu sagen:

    Zitat

    Ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Verträgen über In-App-Käufe ist daher die Anwendbarkeit des so genannten Taschengeldparagraphen, der besagt, dass von Minderjährigen geschlossene Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Zahlung aus Mitteln erfolgt, die dem Minderjährigen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Sind die Spiele so gestaltet, dass Leistungen wiederholt erbracht und verrechnet werden oder der App-Anbieter in Vorleistung geht, sind diese Verträge hiervon nicht erfasst, so dass die Verträge unwirksam sind. Nur für den Fall, dass die Käufe über das Prepaid-Guthaben gezahlt wurden, kommt die Anwendung des Taschengeldparagraphen in Betracht. Allerdings darf auch hier der Wert der In-App-Käufe nicht allzu hoch sein. Hier muss jeder Einzelfall individuell beurteilt werden. Dies gilt auch für die Frage, ob die Eltern für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haften.

    http://www.kanzlei-steinfartz.…orschau_kategorie&id=3597

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