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Valkyrie Drive: Bhikkhuni bekommt keine USK-Freigabe

Nach Criminal Girls 2 folgt nun der nächste Titel für PlayStation Vita, der in Deutschland keine Freigabe der USK bekommt. Gestern berichteten die Medien über die Lokalisierung von PQube, Valkyrie Drive: Bhikkhuni. Dieses Videospiel wird nicht in Deutschland und Australien erscheinen.

Die zuständigen Prüfstellen USK und Australian Classification Board verweigerten dem Spiel eine Altersfreigabe. Mit diesem Schritt sorgen die Stellen für eine Verbannung aus dem Handel der jeweiligen Länder. Bereits mit Gal Gun Double Peace brachte der Publisher einen delikaten Titel in den Westen, der allerdings für Deutschland eine Freigabe erhielt. Anders sieht es damit in Australien aus.

Ende Juli entfernte EB Games die Spiele Gal Gun Double Peace und Senran Kagura Estival Versus aus den Regalen der Läden in Australien, sowie aus dem Angebot der Webseite, obwohl Gal Gun Double Peace eine Altersfreigabe im Juni (R 18+) erhielt. Diese Aktion ereignete sich vermutlich kurz nach der Veröffentlichung eines Artikels zum Videospiel auf der Webseite Kotaku. In Australien kann man dieses Videospiel mittlerweile nur noch über PlayStation Network digital erwerben. Möchte man eine physische Verkaufsversion, muss man auf einen Import zurückgreifen.

Kommen wir zurück zur aktuellen Lage. Laut der USK ist Valkyrie Drive: Bhikkhuni ein schwer jugendgefährdendes Medium und stellt Kinder oder Jugendliche in unnatürlichen und geschlechtsbetonten Körperhaltungen dar. Den passenden Absatz findet ihr im BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien):

Darstellung von Minderjährigen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung (Posendarstellungen)

Schwer jugendgefährdende Medien unterliegen auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle den gesetzlichen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes. Dies ist nach § 15 Abs. 2 Nummer 4 JuSchG bei Trägermedien der Fall, die „Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen“.

Die Vorschrift trägt einem zunehmenden Angebot von Abbildungen Rechnung, die sich unterhalb der Schwelle der Kinder- und Jugendpornographie bewegen, jedoch den Einstieg in kinderpornographische Angebote fördern. Solche Darstellungen gefährden Kinder und Jugendliche, weil sie einen Eindruck der Normalität des sexuellen Umgangs von Erwachsenen mit Minderjährigen vermitteln und die kindliche Neugier wecken.

Dabei muss es sich nicht um Abbildungen der Realität handeln, wirklichkeitsnahe virtuelle Darstellungen von Mädchen und Jungen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild als noch nicht 18-jährig erscheinen, erfüllen den Tatbestand. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose (z.B. Spreizen der Beine) die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt. Hinsichtlich der Altersbestimmung ist das äußere Erscheinungsbild der dargestellten Person, insbesondere nach der körperlichen Entwicklung und den Gesichtszügen, maßgeblich.

Für Telemedien und für Rundfunkangebote ergibt sich ein absolutes Verbot der Verbreitung aus dem Unzulässigkeitstatbestand des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Die Prüfstellen ESRB (Nordamerika) und PEGI (Vereinigtes Königreich) haben dem Titel eine Altersfreigabe erteilt. In diesen Fällen wurde das Spiel mit Mature (ab 17 Jahren geeignet) und laut PEGI ab 16 Jahren gekennzeichnet.

via Rice Digital